Page 35 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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                                    d) Bedachung einschließlich Maßnahmen der Wär- medämmung ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Hochhäusern;
12. folgende Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kul- turdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden: a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2, b) Warenautomaten,
c) Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden; im Außenbereich nur soweit sie einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen,
d) Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vor- übergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer bauli- chen Anlage verbunden sind,
e) Schilder, die Inhaber:innen und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
f) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festge- setzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Ge- ländeoberfläche,
Bauakte Online beim Kreis Ostholstein
Als besonderen Service bietet der Kreis Ostholstein Ihnen als Bauherr:in, Architekt:in, Bevollmächtig- te:r etc. die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren.
Die elektronische Bauakte bringt Ihnen kurz und knapp Gewissheit über den aktuellen Stand der Be- arbeitung. Sie können folgende Informationen zu Ihrem Bauantrag online abfragen:
• Antragsteller- und Baudaten
• zuständige:r Sachbearbeiter:in
• Information zur Vollständigkeit der Bauvorlagen
• Stand der Beteiligung anderer Dienststellen/Be-
hörden
• Übersicht über den aktuellen Verfahrensstand
• Einblick in das Mediencenter (digitale Bauvorla-
gen/Schriftverkehr/Bescheide)
sowie, soweit sie in, auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet werden, die damit verbun- dene Änderung der Nutzung oder der äußeren Gestalt der Anlage;
13. folgende vorübergehend aufgestellte oder benutz- bare Anlagen:
a) Baustelleneinrichtungen einschließlich der Lager-
hallen, Schutzhallen und Unterkünfte,
b) Gerüste,
c) Toilettenwagen,
d) Behelfsbauten, die der Landesverteidigung, dem
Katastrophenschutz oder der Unfallhilfe dienen, e) bauliche Anlagen, die für höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- oder Ausstellungsgelände errichtet werden, ausgenommen Fliegende Bauten, f) Verkaufsstände und andere bauliche Anlagen auf Straßenfesten, Volksfesten und Märkten, ausge-
nommen Fliegende Bauten;
14. folgende Plätze:
a) unbefestigte Lager- und Abstellplätze, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
b) notwendige Stellplätze mit einer Nutzfläche bis zu 50 m2 je Grundstück sowie deren Zufahrten und Fahrgassen,
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Auf der Internetseite des Fachdienstes Bauordnung erhaltenSieonlinedieimBaugenehmigungsverfahren benötigten Unterlagen im PDF­Format – vom Bau- antragsformular bis zur Fertigstellungsanzeige. Ebenso erhalten Sie dort Informationen über die Bebauungspläne im Kreis Ostholstein.
Immer aktuell unter:
www.kreis-oh.de  Bürger, Kreis & Verwaltung  Wohnen & Bauen  Bauakte online
Für weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ih- nen dann gerne zur Verfügung.
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