Page 33 - Bergringstadt Teterow
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 Befreiung von Rundfunk- und Fernsehbeiträgen (GEZ)
Grundsätzlich ist für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Bei bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von dieser Pflicht jedoch befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Dazu zählen Menschen mit Schwerbehinderten­ ausweis mit dem Merkzeichen Bl (blind) und Gl (gehörlos), die sich gänzlich davon befreien lassen können. Notwendig dafür ist entweder der Ausweis oder die Bescheinigung eines Arztes oder des Versorgungsamtes.
Einen reduzierten Beitrag (5,99 Euro) zahlen Menschen mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis. Das ist der Fall bei Blinden oder wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent, hörgeschädigten Menschen, die sich über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können, sowie bei behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und deshalb nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Pflegegeld
Wird eine Person im häuslichen Rahmen gepflegt, z. B. durch Angehörige oder ehrenamtlich tätige Pflegepersonen, be­ kommt er oder sie Pflegegeld von seiner Pflegekasse. Der Betroffene kann darüber frei verfügen und es z. B. an die Pflege­ person weitergeben. Das Pflegegeld kann zudem mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen kombiniert werden, um eine optimale und individuelle Pflege zu ermöglichen. Die Voraussetzungen werden regelmäßig geprüft.
Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Sachleistungen in Form von Grundpflege und hauswirtschaft­ liche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad erhalten einen Ent­ lastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat, um Unterstüt­ zungsleistungen im Alltag zu bezahlen. Das Unterstützungs­ angebot im Alltag muss für eine Kostenerstattung nach Landesrecht anerkannt sein.
  WEITERE LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Pflegeberatung (Pflicht bei privater Pflege) und Pflegekurse, Pflegehilfs­ mittel, eine soziale Sicherung der pflegenden Person und Mittel zur Wohnraumanpassung.
EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG
Viele Rentnerinnen und Rentner wer­ den seit der Einführung des Altersein­ künftegesetzes am 1. Januar 2005 dazu aufgefordert, eine Einkommen­ steuererklärung abzugeben. Das be­ deutet allerdings nicht, dass Sie in diesem Fall zwangsläufig steuer­ pflichtig sind. Dies hängt vor allem davon ab, ob die Gesamteinkünfte einen bestimmten Grundfreibetrag übersteigen.
Finanzen
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  Foto: Micheile Henderson/unsplash.com



















































































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