Page 35 - Bergringstadt Teterow
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 Liegt eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor, kann durch ein Gericht eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtli­ cher Betreuer bestellt werden, die oder der dann Ihre Angelegenheiten in den entsprechenden Bereichen bzw. in allen Bereichen vertritt. Sie können im Be­ darfsfall natürlich selbst einen Betreu­ ungsantrag für entsprechende Bereiche stellen. Bei der Auswahl der Betreuerin oder des Betreuers haben Sie ein Mit­ spracherecht. So können Sie den Wunsch äußern, durch eine Angehörige oder ei­ nen Angehörigen betreut zu werden.
PATIENTENVERFÜGUNG
Mit einer Patientenverfügung können Sie schon als gesunder Mensch festlegen, dass Sie z. B. keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, wenn ein leidvolles Sterben unver­ meidbar ist. Diese Verfügung muss schriftlich vorliegen. Sie muss konkrete Formulierungen zu den entsprechenden Maß­ nahmen enthalten. Empfehlenswert ist es, sich dazu von der Hausärztin oder vom Hausarzt beraten zu lassen. Die Patien­ tenverfügung sollte einmal jährlich mit einem neuen Datum versehen und unterschrieben werden. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Recht und Vorsorge
 Weitere Informationen zu den Themen Vorsorge und Patientenrechte sowie Formulare erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmjv.deThemenVorsorge und Patientenrechte
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 Foto: Robert Kneschke/stock.adobe.com




























































































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