Page 32 - Bergringstadt Teterow
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 Finanzen
Finanzen
GRUNDSICHERUNG IM ALTER
Können Sie Ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht ausrei­ chend aus Einkommen und Vermögen bestreiten, besteht mit Beginn des regulären Rentenbezugs die Möglichkeit, finanzi­ elle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch XII zu erhalten.
Wohngeld
Erhält eine Person nur ein geringes Einkommen, kann die Finanzierung der eigenen Wohnung häufig zum Problem wer­ den. In diesem Fall kann eine finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form von Wohngeld beansprucht werden. Das Wohngeld wird als Zuschuss gewährt und kann sowohl für Mietwohnungen als auch für Eigenheime beantragt werden. Beachten Sie: Bei Bezug von bestimmten Transferleistungen, wie z. B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II, besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die nach den Landeswohnungsbaupro­ grammen aufgrund der Wohnungsbau­ gesetze oder des Wohnraumförderungs­ gesetzes gebaut wurde, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Damit dieser erteilt werden kann, ist es not­ wendig, dass Antragstellerinnen und Antragsteller sowie weitere im Haushalt lebende Menschen nicht über ein be­ stimmtes Einkommen hinauskommen. Wollen Sie einen Wohnberechtigungs­ schein beantragen? Legen Sie als Unter­ lagen bitte Ihren Personalausweis oder den Reisepass, Ihre Einkommensnach­ weise sowie ggf. einen Schwerbehinder­ tenausweis und die Heiratsurkunde vor.
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 Foto: www.pexels.com

























































































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