Page 46 - Stadt Eichstätt
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Geld und Recht
  91126 Schwabach, Vorwahl 09122 ...
Mit dem Eintritt ins Rentenalter sind häufig große finanzielle Einbußen verbunden. Wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, besteht ein Rechtsanspruch auf den erforderlichen finan- ziellen Ausgleich.
 Rentenversicherung
Alle drei Jahre erhalten Versicherte ab dem 55. Le- bensjahr von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft. Diese enthält alle gespeicherten Ver- sicherungszeiten sowie Angaben über die bisher erwor- benenRentenansprüche.FehlzeitenundUnstimmigkei- ten sollten unverzüglich bereinigt werden, damit bei der Rentenzahlung keine Verzögerung entsteht.
Das Versicherungsamt der Stadt Schwabach ist bei der Klärung des Versicherungskontos gerne behilflich, ist zuständig für Bearbeitung von Rentenanträgen und berät Sie in Rentenfragen.
Grundsicherung
Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Lebensunterhalts bedürftiger Personen. Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben: Personen,diedas65.Lebensjahrvollendethaben,oder  Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausrei- chend oder überhaupt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Ver- mögen, sicherstellen können.
Versicherungsamt der Stadt Schwabach
Nördliche Ringstraße 2 a-c versicherungsamt@schwabach.de
Soziale Leistungen
860-386
Amt für Senioren und Soziales – Sachgebiet Sozialleistungen Nördliche Ringstraße 2 a-c
sozialamt@schwabach.de www.schwabach.de
Wohngeld
860-275
  Einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben Sie dann, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Le- bensunterhalt sicherzustellen. Die Sozialhilfe umfasst unter anderem:
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  Hilfe zum Lebensunterhalt
 Wohngeld
 Schwabach-Pass
Ist das Einkommen gering, wird Wohngeld als Zuschuss für Mietwohnungen oder Wohneigentum gewährt. Die Anspruchsberechtigung auf Wohngeld ist von mehre- ren Faktoren abhängig, z. B. von der Anzahl der Haus- haltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete oder dem anrechenbaren Einkommen. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Bezieher von Hilfe zum Lebensunter- halt und Grundsicherung.
 Kriegsopferfürsorge
 Bestattungskostenhilfe
Amt für Senioren und Soziales – Sachgebiet Sozialleistungen Nördliche Ringstraße 2 a-c
sozialamt@schwabach.de www.schwabach.de
Amt für Senioren und Soziales – Sachgebiet Sozialleistungen Wohngeldbehörde
Nördliche Ringstraße 2 a-c
860-275
860-217 oder 860-338
wohngeldstelle@schwabach.de www.schwabach.de
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