Page 45 - Stadt Eichstätt
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   Einsatzmöglichkeiten für den Entlastungsbetrag können sein: hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungsange- bote, Finanzierung der Eigenanteile bei Kurzzeit- oder Tagespflege und Grundpflege (nur im Pflegegrad 1).
Vor Inanspruchnahme von Leistungen muss dies bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Im Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag darüber hinaus auch für die von ambulanten Pflegediensten erbrachte Körperpflege zur Verfügung. Nicht ausgeschöpfte Leistungen können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Unter diesen Punkt fallen Pflegeberatung und Pflege- kurse, Pflegehilfsmittel, Zusatzleistungen bei erhebli- chem Betreuungsbedarf, eine soziale Sicherung der pflegenden Person, z. B. Rentenversicherungsbeiträge (in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, Pflegezeiten eintragen zu lassen) und Mittel zur Wohnungsanpassung.
Pflegeberatung (Beratungseinsätze § 37 Abs. 3)
und Pflegekurse
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld bezie- hen, müssen je nach Pflegegrad halb- oder vierteljähr- lich eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Solche Beratungsgespräche führen die ambulanten Pflege- dienste durch (siehe S. 27). Einige Pflegedienste bie- ten außerdem Pflegekurse für pflegende Angehörige und andere Interessierte an. Hier erlernen Sie wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten der häuslichen Pflege. Die Kosten für Beratungsgespräche und Pflegekurse über- nimmt die Pflegekasse.
Absicherung pflegender Angehöriger
Wenn eine private Pflegeperson, die mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt, nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig und noch nicht berentet ist, leistet die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Ren- tenversicherung. Für private Pflegepersonen besteht da- rüber hinaus ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz im Rahmen der pflegerischen Tätigkeit.
91126 Schwabach, Vorwahl 09122 ...
Beratung rund um die Pflege
Beim Pflegestützpunkt Schwabach (S. 5) sowie bei den ambulanten Pflegediensten (ab S. 27) erhalten Sie Be- ratung und Information. Zudem haben die Kranken- und Pflegekassen einen gemeinsamen telefonischen Bera- tungsdienst eingerichtet. Für die gesetzlich Versicherten ist es der Pflegeservice Bayern und für die Privatversi- cherten die Compass Pflegeberatung.
Pflegestützpunkt Schwabach
Nördliche Ringstraße 2 a-c pflegestuetzpunkt@schwabach.de www.pflegestuetzpunkt-schwabach.de
Pflegeservice Bayern
860-595
 Telefonische Erstanlaufstelle für alle gesetzlich Versi- cherten in Bayern zu Fragen rund um das Thema Pflege Kostenfreie Servicenummer 0800 7721111
www.pflegeservice-bayern.de
Compass Private Pflegeberatung
Beratungsservice der privaten Pflegekassen
 Kostenfreie Servicenummer www.compass-pflegeberatung.de
Weitere Informationen auch unter:
www.medicproof.de www.pflegeberatung.de www.stmgp.bayern.de
¶Service¶Ansprechpartner und Fachstellen www.zqp.de
0800 1018800
  Foto: www.unsplash.com
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