Page 47 - Stadt Eichstätt
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   Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesver- sorgungsgesetz beantragen.
91126 Schwabach, Vorwahl 09122 ...
werden. Voraussetzungen: Es muss mindestens Pflege- grad 2 vorliegen und der Hauptwohnsitz muss in Bayern liegen. Information und Antragstellung:
Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 1365
92203 Amberg 09621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de www.lfp.bayern.de/landespflegegeld
Unterstützung bei Schwerbehinderung
Je nach Grad der Behinderung werden Ihnen mit einem Schwerbehindertenausweis Steuervergünstigungen, Parkgenehmigungen, eine Befreiung vom Rundfunkbei- trag und weitere Vergünstigungen gewährt. Auch bei der Förderung für eine seniorengerechte Anpassung Ihres Wohnraums spielt der Grad der Schwerbehinderung eine Rolle. Ansprechpartner für die Feststellung von Behinderungen, Schwerbehindertenausweis, Merkzei- chen etc. ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Weitere Informationen zum Thema Unterstützung bei Schwerbehinderung erhalten Sie beim Bürgerbüro (siehe S. 7) oder beim Pflegestützpunkt Schwabach (siehe S. 5).
Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Mittelfranken
Amt für Senioren und Soziales – Sachgebiet Sozialleistungen Nördliche Ringstraße 2 a-c
91126 Schwabach
wohngeldstelle@schwabach.de
860-217 oder -338
  Beratung bei Miet-/Stromschulden sowie drohender Wohnungslosigkeit
Amt für Senioren und Soziales –
Sachgebiet Sozialleistungen
Sozialpädagogischer Fachdienst der Stadt Schwabach
Nördliche Ringstraße 2 a-c sozialdienst@schwabach.de www.schwabach.de
Hilfe zur Pflege
860-430
 Reichen die Leistungen der Pflegekasse (siehe S. 43) sowie das eigene Vermögen nicht für die Finanzierung der Kosten für eine Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung oder für die pflegerische Versorgung im häuslichen Umfeld aus, dann kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt werden. Zuständig dafür ist der Bezirk Mittelfranken.
Bezirk Mittelfranken
Sprechstunde im Pflegestützpunkt Schwabach Informationen über die Hilfe zur ambulanten und statio- nären Pflege, Hilfe bei der Antragstellung Terminvereinbarung 860-595 Nördliche Ringstraße 2 a-c
Landespflegegeld Bayern
Das Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern. Mit der jährlichen Pauschale soll das Selbstbestimmungsrecht Pflegebedürftiger gestärkt
Servicezentrum: Roonstraße 22 90429 Nürnberg
Rundfunkbeitrag
0911 928-2030
 Menschen mit Behinderung, Empfängerinnen und Em- pfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder Bewohnerinnen und Bewohner einer Seniorenwohn- oder Pflegeeinrichtung können mit einem entsprechenden Nachweis von der Rundfunkbeitragspflicht befreit wer- den oder müssen nur einen ermäßigten Beitrag leisten. Information und Antragstellung:
www.rundfunkbeitrag.de
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