Page 20 - Stadt Neumünster
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Weiterhin haben Personen Anspruch auf diese Leistung,
 die auf Dauer voll erwerbsgemindert sind
 den Eingangsbereich einer Werkstatt für Men-
schen mit Behinderungen durchlaufen
 die im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich
beschäftigt sind
 Personen, für die ein Budget für Ausbildung in
einem Ausbildungsverhältnis gezahlt wird.
Beim Vermögen gelten Freibeträge als Selbstbehalt für Alleinstehende bis zu einem Betrag von 5.000 € und für Verheiratete bzw. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner von 10.000 €. Die Höhe der Grund- sicherungsleistung wird individuell errechnet.
Nicht anspruchsberechtigt sind Personen, die ihre Bedürftigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre vor- sätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Menschen mit Behinderungen, denen im Schwer- behindertenausweis das RF-Merkzeichen zuer- kannt wurde, können eine Ermäßigung beantra- gen. Sie zahlen einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel. Das sind 5,99 E im Monat. Dasselbe gilt für blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60, allein wegen der Sehbehinderung und hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist.
Anträge für die Befreiung und Ermäßigung sind zu stellen beim:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
oder barrierefrei im Internet auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der
 Antragsformulare und eine ausführliche Beratung erhalten Sie bei der:
Stadt Neumünster – Grundsicherung Großflecken 59 soziale-hilfen@neumuenster.de www.neumuenster.de
Nummer
Tel. 01806 99955510 (20 Ct. pro Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Ct. pro Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz)
Tel. 942-0 Sprechzeiten: nach vorheriger Terminabsprache
Schwerbehindertenausweis
Die Feststellung der Schwerbehinderteneigen- schaft und der Nachweis des Grades der Behin- derung obliegen den Landesämtern für soziale Dienste. Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises ist ein Behinderungsgrad von wenigs- tens 50 Prozent.
Anträge erhalten Sie bei der:
Stadt Neumünster – Fachdienst Soziale Hilfen in der Information in den Rathaus-Arkaden Großflecken 59 Tel. 942-2250/-2593/-2738 Sprechzeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.00-12.00 Uhr,
Di. zusätzlich 8.00-14.00 Uhr und
Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr
(auch im Seniorenbüro und im PflegeStützpunkt, siehe Seiten 5 und 23)
  Gebührenbefreiungen/Ermäßigungen
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunk- und Fernsehgebühren. Eine Befreiung erhalten beispielsweise
 Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
 Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II
 Empfängerinnen und Empfänger von Grund- sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
 Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur
Pflege oder Blindenhilfe
 taubblinde Menschen
 INFORMATION UND BERATUNG





























































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