Page 21 - Stadt Neumünster
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Auskünfte über die Vergünstigungen, die mit der Ausstellung des Ausweises verbunden sind, erhalten Sie beim:
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein, Außenstelle Neumünster
Steinmetzstraße 1-11 post.nms@lasd.land-sh.de www.schleswig-holstein.de/lasd
Beratung und Ausfüllhilfe zum Antrag
auf Schwerbehinderung:
Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Allgemeiner Fahrdienst
für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen, die auf die Nut- zung eines Rollstuhls angewiesen sind oder mit vergleichbarer Mobilitätseinschränkung (Merkzei- chen aG oder Merkzeichen G in Verbindung mit
H und B auf dem Schwerbehindertenausweis) können einen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Teilnahme am Fahrdienst für Menschen mit Behinderung stellen. Die Kostenübernahme ist einkommens- und vermögensabhängig.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der:
Stadt Neumünster – Fachdienst Soziale Hilfen
Großflecken 59 Tel. 942-2541/-2120/-2590/-2321/ -2039/-2689/-2762/-2482/-2497
soziale-hilfen@neumuenster.de www.neumuenster.de
Sprechzeiten: nach vorheriger Terminabsprache Grenzen von Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zuzahlungen bis maximal zwei Prozent bzw. bei chronisch kranken Menschen bis maximal einem Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens müssen von allen Versicherten selbst getragen werden. Sonderregelungen gelten für Sozialhilfeempfän- gerinnen und Sozialhilfeempfänger.
Weitere Einzelheiten dazu erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Krankenkasse (siehe Seite 14).
Neumünster-Pass
Den Neumünster-Pass erhalten u. a. alle Neu- münsteraner Bürgerinnen und Bürger, die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld erhalten. Gegen Vorlage des Passes erhalten sie Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr der SWN und Ermäßigungen für die Ausleihe bei der Stadtbücherei, bei Kursen der Volkshochschule, bei einzelnen Veranstaltungen des Kulturbüros und beim Theaterabonnement. Außerdem haben sie freien Eintritt im Museum Tuch + Technik und erhalten eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags bei einigen Sportvereinen.
Der Antrag ist zu stellen bei der:
Stadt Neumünster – Fachdienst Soziale Hilfen in der Information in den Rathaus-Arkaden Großflecken 59 Tel. 942-2250/-2593/-2738 Sprechzeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.00-12.00 Uhr,
Di. zusätzlich 8.00-14.00 Uhr und
Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr
(im PflegeStützpunkt, siehe Seite 23)
BahnCard
Mit der BahnCard können Sie einfacher und günstiger reisen. Je öfter Sie reisen, desto mehr sparen Sie. Es gibt verschiedene BahnCards mit unterschiedlichen Prozentsätzen. Das Prinzip der BahnCard ist ganz einfach: Wenn Sie eine Fahr- karte mit Ihrer BahnCard kaufen, sparen Sie den entsprechenden Prozentsatz des Flexpreises der Bahnfahrt. Lassen Sie sich beim BahnCard-Service beraten, welche Card zu Ihnen passt. Jetzt auch neu der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn - siehe dazu Seite 41.
Sie erreichen den BahnCard-Service
unter der Nummer Tel. 01806 340035
(20 Ct. pro Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 Ct. pro Anruf)
Mo.-Fr. 7.00-21.00 Uhr, Sa. 9.00-18.00 Uhr bahncard-service@bahn.de www.bahn.de
 Tel. 913-5
      19
 INFORMATION UND BERATUNG


































































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