Page 17 - Stadt Neumünster
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Landesamt für soziale Dienste
Steinmetzstraße 1-11 post.nms@lasd.landsh.de www.neumuenster.de
Beratung und Ausfüllhilfe zum Antrag auf Schwerbehinderung:
Eigentümer von Eigenheimen bzw. Eigentums- wohnungen. Auch wer in einer Seniorenwohn- anlage oder in einer Seniorenpflegeeinrichtung lebt, könnte einen Anspruch auf einen Mietzu- schuss haben. Wohngeld muss beantragt werden.
Die Zahlung von Wohngeld ist abhängig von
 der Zahl der im Haushalt lebenden Personen,
 der Höhe des Einkommens,
 der Höhe der zuschussfähigen Miete/Belastung.
Tel. 43164
 Sprechzeiten: Mo., Di., Do. und Fr. 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Sozialverband Deutschland e. V. – Kreisverband Neumünster
Tel. 913-5
 Gartenstraße 28 sovd-kvnms@online.de www.sovd-nms.de
Sprechzeiten: Di. und Fr. 9.00-12.00 Uhr, Do. 15.30-18.00 Uhr (nur für Mitglieder)
Finanzielle Hilfen und Rechtsberatung
Stadt Neumünster – Wohngeldstelle
Großflecken 59 Tel. 942-2266 Antragstellung: Neues Rathaus, 1. OG, Nordflügel wohngeldstelle@neumuenster.de
Für eine Vorsprache vereinbaren Sie bitte im Vorwege telefonisch einen Termin.
Grundsicherung für Arbeitsuchende
nach dem Sozialgesetzbuch II
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebe- dürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Be- darfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitra- gen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Aufnahme oder Beibehal- tung einer Erwerbstätigkeit unterstützen.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
 zur Beendigung oder Verringerung der Hilfsbe-
dürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in
Arbeit und
 zur Sicherung des Lebensunterhalts für die nicht
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld).
  Grundsätzlich sind für alle verbindlichen Rechts- fragen und Gesetze die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Gerichte zuständig. In sozialen Fragen können Sie sich an die Behörden wenden, die Ihnen fachliche Auskünfte erteilen. Im Folgenden sind auch einige andere Einrich- tungen genannt, die Ihnen im sozialen Bereich zusätzlich Rat und Auskunft geben können. Zum speziellen Thema Prozesskostenhilfe finden Sie Angaben auf Seite 20.
Wohngeld/Sozialhilfe/Blindengeld
Wohngeld
Die finanzielle Belastung für Wohnraum über- steigt häufig die Geldmittel der älteren Mitbürge- rinnen und Mitbürger. In solchen Fällen gewährt der Staat einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Entweder gibt es einen Miet- oder einen Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und
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 INFORMATION UND BERATUNG


































































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