Page 16 - Stadt Neumünster
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Krankenversicherung
Als Rentnerin oder Rentner ist man nicht „auto- matisch“ krankenversichert. Wer während seiner Berufstätigkeit einer gesetzlichen Krankenkasse angehörte, kann auf Antrag oder nach Rückspra- che weiterhin dort verbleiben. Bisher freiwillig Versicherte sind als Rentnerinnen und Rentner unter Umständen auch weiter freiwillig versichert und erhalten eventuell von der Rentenkasse einen Zuschuss.
Bei allen Krankenkassen werden Sie in Kranken- und Pflegeversicherungsfragen beraten. Darüber hinaus gibt es teilweise auch Rentenberatungen. Zum weiteren Angebot zählen in der Regel Ge- sundheitskurse mit Themen zur richtigen Ernäh- rung, Bewegung usw. Auskünfte über Leistungen im Bereich der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie auch bei den Pflegeanbietenden.
Allgemeine Informationen erteilen:
AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Am Teich 1
KostenloseServicenummer kontakt@nw.aok.de
www.aok.de/nw
Sprechzeiten: Mo. bis Mi. 8.30-17.00 Uhr, Do. 8.30-18.00 Uhr, Fr. 8.30-16.00 Uhr BARMER GEK
Großflecken 51-53
Kostenlose Servicenummer service@barmer.de
www.barmer.de
Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 9.00-18.30 Uhr,
Fr. 9.00-16.00 Uhr und nach Vereinbarung DAK – Gesundheit
Plöner Straße 2-4
service717300@dak.de
www.dak.de
Sprechzeiten: Mo. bis Mi. 8.00-16.00 Uhr, Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Pflegeversicherung
Ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürf- tigkeit und bei Personen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf, z. B. bei Demenzkranken oder psychisch Erkrankten, zahlt die Pflegeversiche- rung. Für die nach dem Pflegegrad gestaffelten Pflegegelder und Pflegesachleistungen sind
die Krankenkassen zuständig. Außerdem gibt es Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, Tages- und Kurzzeitpflege sowie Pflege bei Ausfall der Pflegeperson. Zur sozialen Absicherung der Pflegeperson können ebenfalls Zuschüsse bean- tragt werden.
Einzelheiten über die Themen erfahren Sie
 bei allen Krankenkassen
 beim PflegeStützpunkt
 bei den Anbietenden von Pflegeleistungen
Weitere Informationen
finden Sie auch in folgenden Kapiteln:  Ambulante Pflegedienste Kurzzeitpflege
 Tagespflege
Kriegsopferfürsorge
Reicht die Versorgung für Kriegsbeschädigte
und Hinterbliebene nicht aus, können einkom- mens- und vermögensabhängige Leistungen der Kriegsopferfürsorge gewährt werden. Durch diese Maßnahmen sollen die Folgen im Kriege erlittener Schäden gemindert oder, wenn möglich, über- wunden werden. Zuständig sind:
Stadt Neumünster – Soziale Hilfen
 Tel.08002655000
Tel. 0800 3331010
Tel. 85139-0
Großflecken 59
Buchstaben A-K
Buchstaben L-Z soziale-hilfen@neumuenster.de www.neumuenster.de
Sprechzeiten: Di. und Do. 8.30-12.00 Uhr, Do. zusätzlich 14.30-17.30 Uhr
   Tel. 942-2541 Tel. 942-2762
   INFORMATION UND BERATUNG























































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