Page 70 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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            Boden- und Gewässerschutz
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anlage benötigt, um das Abwasser zu beseitigen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforder- lich, die bei der unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen ist. Für Neubaugebiete in Ortslagen ohne öffentliche Kläranlage ist der Antrag von der Gemeinde bzw. dem Zweckverband zu stellen.
™ Lagerung wassergefährdender Stoffe
Dies sind in der Regel Heizöllageranlagen. Diese Anla- gen sind vor Inbetriebnahme durch eine:n anerkann- te:n Sachverständige:n abnehmen zu lassen. Unter- irdische Anlagen und Anlagen in Wasserschutzgebie- ten sind wiederkehrend prüfpflichtig.
™ Gewässerschutzstreifen
Liegen Baugrundstücke an offenen oder verrohrten Gewässern, sind die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstückes eingeschränkt. Es ist zu dem Ge- wässerufer bzw. der Rohrleitungsachse ein Mindest- abstand in der Regel von 5,00 m einzuhalten, der nicht bebaut oder mit Bäumen angepflanzt werden darf.
™ Hochwassergefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete
In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich verboten. In hochwasserge- fährdeten Gebieten sind bauliche Einschränkungen hinzunehmen.
™Wasserschutzgebiete
In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung eine Vielzahl von Einschränkungen und Verboten erlassen worden, die bauliche Maßnahmen einschränken oder ausschlie- ßen.
Im Kreis Ostholstein ist ein Wasserschutzgebiet in Malente-Gremsmühlen ausgewiesen.
™ Mitglied im Wasser- und Bodenverband
Jede:r Grundstückseigentümer:in ist beim Vorhan- densein eines Wasser- und Bodenverbandes mit dem Erwerb des Grundstückes Mitglied in dem jeweiligen Verband.
Für Fragen und Auskünfte zum Gewässerschutz wen- den Sie sich gerne an die
Untere Wasserbehörde des Kreises Ostholstein
             Fachgebietsleitung
04521 788-852
                     
















































































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