Page 70 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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Boden- und Gewässerschutz
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anlage benötigt, um das Abwasser zu beseitigen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforder- lich, die bei der unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen ist. Für Neubaugebiete in Ortslagen ohne öffentliche Kläranlage ist der Antrag von der Gemeinde bzw. dem Zweckverband zu stellen.
Lagerung wassergefährdender Stoffe
Dies sind in der Regel Heizöllageranlagen. Diese Anla- gen sind vor Inbetriebnahme durch eine:n anerkann- te:n Sachverständige:n abnehmen zu lassen. Unter- irdische Anlagen und Anlagen in Wasserschutzgebie- ten sind wiederkehrend prüfpflichtig.
Gewässerschutzstreifen
Liegen Baugrundstücke an offenen oder verrohrten Gewässern, sind die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstückes eingeschränkt. Es ist zu dem Ge- wässerufer bzw. der Rohrleitungsachse ein Mindest- abstand in der Regel von 5,00 m einzuhalten, der nicht bebaut oder mit Bäumen angepflanzt werden darf.
Hochwassergefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete
In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich verboten. In hochwasserge- fährdeten Gebieten sind bauliche Einschränkungen hinzunehmen.
Wasserschutzgebiete
In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung eine Vielzahl von Einschränkungen und Verboten erlassen worden, die bauliche Maßnahmen einschränken oder ausschlie- ßen.
Im Kreis Ostholstein ist ein Wasserschutzgebiet in Malente-Gremsmühlen ausgewiesen.
Mitglied im Wasser- und Bodenverband
Jede:r Grundstückseigentümer:in ist beim Vorhan- densein eines Wasser- und Bodenverbandes mit dem Erwerb des Grundstückes Mitglied in dem jeweiligen Verband.
Für Fragen und Auskünfte zum Gewässerschutz wen- den Sie sich gerne an die
Untere Wasserbehörde des Kreises Ostholstein
Fachgebietsleitung
04521 788-852