Page 41 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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 Bauordnungsrecht
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Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Brolingstraße 53 b-d
23554 Lübeck poststelle-luebeck@lvermgeo.landsh.de www.lvermgeosh.schleswig-holstein.de
Die Liste der öffentlich bestellten Vermessungsinge- nieur:innen des Landes Schleswig-Holstein erhalten Sie unter:
www.bdvi-sh.de
Amtliche Flurkarten und Vermessungsleistungen er- halten Sie bei dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig­Holstein und den öffent- lich bestellten Vermessungsingenieur:innen.
™ Gutachterausschuss für Grundstückswerte und Er- mittlung von Bodenrichtwerten im Kreis Ostholstein Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) und der hierzu erlassenen Landesverordnungen ist für den Bereich der kreisfreien Städte und der Kreise je ein
Gutachterausschuss gebildet worden.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäfts- stelle. Hier können Bürger:innen sowie öffentliche und private Stellen Anträge auf Verkehrswertgutachten stellen und Auskünfte und Auszüge aus der Kaufpreis- sammlung und den Bodenrichtwerten erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gutachterausschuesse-sh.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Ostholstein ermittelt die Bodenrichtwerte für Bauland- flächen und für landwirtschaftliche Grundstücke zum Ende jeden geraden Jahres. Die Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses stellt die Ergebnisse und Daten inte- ressierten Nutzer:innen in Bodenrichtwertübersichten bzw. ­karten in digitaler Form (grafische Internetdarstel- lung oder PDF­Datei) zur Verfügung. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Sie werden für den Wert des Grund und Bodens ermittelt, und zwar für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Ein Bodenrichtwert für eine Baulandfläche bezieht sich auf ein baureifes Bodenrichtwertgrundstück, für das Erschließungsbeiträge, Abgaben nach dem Kommu- nalabgabengesetz und Kostenerstattungsbeträge für Ausgleichsflächen nach § 135 a BauGB nicht mehr er- hoben werden. Abweichungen eines einzelnen Grund- stücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wert-
beeinflussenden Merkmalen wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt usw. bewir- ken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert.
Jede:r kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Schriftliche Auskünfte aus den Bodenrichtwerten sind gebührenpflichtig, die Daten im Internet sind gebührenfrei. Bodenrichtwerte:
www.gutachterausschuesse-sh.de  Bodenrichtwerte
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und Bodenrichtwerte im Kreis Ostholstein
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein Brolingstraße 53 b-d
23554 Lübeck 0451 30090-449 poststelle-luebeck@lvermgeo.landsh.de
™ Architekt:innen und Ingenieur:innen
Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage sind der:die Bauherr:in und im Rahmen ihres Wirkungs- kreises die weiteren am Bau Beteiligten dafür ver- antwortlich, dass die öffentlich­rechtlichen Vor- schriften eingehalten werden. Der:Die Bauherr:in hat zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens ei- ne:n Entwurfsverfasser:in und ein:e Bauleiter:in zu bestellen. Dem:Der Bauherr:in obliegt es, die nach öffentlich­rechtlichen Vorschriften erforderlichen An- zeigen und Nachweise gegenüber der Bauaufsichtsbe- hörde zu erbringen.
Die Landesbauordnung regelt die Pflichten und Auf- gaben der am Bau Beteiligten (§ 52 ff. LBO).
Die Geschäftsstelle der Architekten- und Ingenieur- kammer Schleswig-Holstein kann Ihnen auf Anfrage zugelassene bauvorlageberechtigte Architekt:innen und Ingenieur:innen benennen.
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
0451 30090-0
Düsternbrooker Weg 71 24105 Kiel info@aik-sh.de www.aik-sh.de
0431 57065-0
AAA









































































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