Page 22 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
P. 22

  Altersgerechtes Bauen und Renovieren
Viele Wohnungen in Deutschland sind nicht oder nur unzureichend altersgerecht ausgestattet. Daher ist es wichtig, sich darüber rechtzeitig Gedanken zu machen und entsprechend aktiv zu werden, um die Wohnung für das Alter bewohnbar und bezahlbar zu erhalten.
 Wohnraumanpassung
Das Älterwerden bringt oft gesundheitliche Einschränkungen mit sich, sodass Schwellen, Treppen oder die Badewanne zu Hindernissen und Gefahrenquellen werden können. Wer einen Umzug in eine seniorengerechte Woh- nung oder eine Senioreneinrichtung vermei- den möchte, sollte sein Wohnumfeld genau unter die Lupe nehmen. Durch einfache Maß- nahmen oder kleine bauliche Veränderungen kann der Wohnraum barrierearm oder sogar behindertengerecht umgestaltet werden.
Manchmal sind kleine Anpassungen schon sehr hilfreich, z. B.:
• bodenebene und befahrbare Dusche
• StützgriffeimBadezimmerbereich
• Handläufe an den Wänden
• rutschfeste Bodenbeläge
• schwellenfreier Zugang zu Balkon und
Terrasse
• gute Ausleuchtung von Wegen und Gängen
Weitere Informationen
Auch im Internet finden Sie viele weitere hilfreiche Informationen rund um barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen für zu Hause:
www.nullbarriere.de www.online-wohn-beratung.de www.wegweiseralterundtechnik.de www.wohnen-alter-bayern.de www.digitale-wohnberatung.bayern
Der Umbau einzelner Wohnbereiche, z. B. Bad oder Küche, oder auch der barrierefreie Um- bau der Wohnung bzw. des Hauses benötigt Weitsicht und Planung. Lassen Sie sich hier von Fachleuten beraten und informieren.
Förderung / Beratung
PFLEGEKASSE
Bei Vorliegen eines Pflegegrades wird ein Zu- schuss von maximal 4.000 € gewährt. Der Zu- schuss kann auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden, wenn sich die Pflege- situation der bedürftigen Person erheblich verschlechtert hat. Informieren Sie sich bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse.
WOHNBAUFÖRDERPROGRAMM BAYERN
Bauliche Maßnahmen zur behindertengerech- ten Anpassung von bestehendem Wohnraum mit einem leistungsfreien Darlehen der Bay- ernLABO von bis zu 10.000 €.
Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie Fördermittel grundsätzlich vor Baubeginn Landratsamt Forchheim
Bauwesen – Wohnungsbauförderung Kontakt 09191 86-4106 Regierung von Oberfranken
Sachgebiet Wohnungswesen 0921 604-0 www.regierung.oberfranken.bayern.de
KFW-PROGRAMME
Auch hier können Zuschüsse beantragt wer- den. Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank/ Sparkasse und im Landkreis Forchheim unter Kontakt 09191 86-1025
  20








































































   20   21   22   23   24