Page 21 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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  Weitere Ansprüche
Weitere Leistungen sind z. B. Pflegeberatung und Pflegekurse, Pflegehilfsmittel, niedrig- schwellige Betreuungs- und Entlastungsleis- tungen. Eine soziale Sicherung des pflegen- den Angehörigen, z. B. Rentenversicherungs- beiträge (in der gesetzlichen Rentenversiche- rung besteht die Möglichkeit, Pflegezeiten eintragen zu lassen) sowie Pflegeunterstüt- zungsgeld (siehe S. 53) und Mittel zur Woh- nungsanpassung (siehe S. 20).
Hilfsmittel/Pflegehilfsmittel
Grundsätzlich sind Hilfsmittel und Pflegehilfs- mittel zu unterscheiden. Hilfsmittel dienen dem Ausgleich einer Behinderung und werden vom Arzt verordnet, wie z. B. Hörgeräte und Prothe- sen. Kostenträger ist hier die Krankenkasse. Pflegehilfsmittel wiederum erleichtern die häusliche Pflege oder machen die Pflege zu Hause gar erst möglich. Voraussetzung ist ein Pflegegrad. Pflegehilfsmittel können techni- sche Geräte sein, wie z. B. ein Rollator, eine Toilettensitzerhöhung oder ein Hausnotruf. Diese werden meistens leihweise zur Verfü- gung gestellt. Neben den technischen Pflege- hilfsmitteln gibt es auch zum Verbrauch be- stimmte Hilfsmittel, wie z. B. Einmalhandschu- he und Betteinlagen. Das Pflegehilfsmittelver- zeichnis gibt eine Übersicht über die zur Ver- fügung stehenden Hilfsmittel. Pflegehilfsmit- tel können über eine Verordnung vom Arzt oder während der Pflegebegutachtung bei der Pflegekasse beantragt werden. Ansprechpart- ner sind die Kranken- und Pflegekassen, Ärzte und Sanitätshäuser.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Informations- und Beratungsstellen
• Pflegestützpunkt Landkreis Forchheim siehe Seite (siehe S. 49)
• Fachstellen für pflegende Angehörige (siehe S. 49)
• Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse
• MD Bayern www.md-bayern.de
• Pflegebeauftragter der
Bayer. Staatsregierung Telefonsprechstunde
oder www.patientenportal.bayern.de
sowie die kostenfreien Servicenummern:
• für alle gesetzlich Versicherten in Bayern: Pflegeservice Bayern 0800 7721111 www.pflegeservice-bayern.de
• für alle privat Versicherten in Bayern: COMPASS 0800 1018800 www.compass-pflegeberatung.de
Hilfe zur Pflege oder Sozialhilfe beantragen Sie bitte beim: Bezirk Oberfranken Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth www.bezirk-oberfranken.de > Soziales
0921 7846-0
Ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter: www.bundesgesundheitsministerium.de
> Themen > Pflege
089 159060-5555
089 540233-951 0911 21542-951
 Pflege- grad
Ambulante Leistungen
 Vollstationäre Leistungen
  Tagespflege/ Nachtpflege
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)
  Geldleistungen
 Sachleistungen*
     Pflegebedürftige können von ihrer Pflegekas-
se Zuschüsse bei Anpassungsmaßnahmen des Wohnraumes erhalten. Voraussetzung dafür
ist, dass die Maßnahmen die Selbstständigkeit erhöhen oder die häusliche Pflege der Person 3 erleichtern. Der Zuschuss beträgt insgesamt
bis zu 4.000 €. Es ist zu beachten, dass die An- passungsmaßnahmen noch nicht begonnen haben dürfen. Weitere Informationen und Fördermöglichkeiten auf den Seiten 20/21.
5 901 €
1 – – 125€ – 125€
 2
316 €
724 €
770 €
689 €
125 €
545 €
1.363 €
2.095 €
1.262 €
2.005 €
1.298 €
1.995 €
125 €
125 €
4
728 €
1.693 €
1.775 €
1.612 €
125 €
*Pflegereform Bundesgesundheitsministerium ab Januar 2022
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