Page 73 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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 Verstöße gegen die Gewerbeordnung:
die Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbst- ständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) bzw. Beantragung einer Reise- gewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) Zuständigkeit: EGS Eutin
Verstöße gegen die Handwerksordnung:
Betreiben eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe, ohne in der Handwerksrolle ein- getragen zu sein (§ 1 Handwerksordnung) Zuständigkeit: EGS Eutin
Steuerhinterziehung:
der:die Handwerker:in/Dienstleister:in, der bzw. die ohne Rechnung gegen Barzahlung arbeitet und weder Umsatz- noch Einkommenssteuer zahlt Zuständigkeit: Finanzbehörden
Illegale Arbeitnehmerüberlassung:
der:die Arbeitgeber:in, der bzw. die ohne erforderliche Erlaubnis Arbeitnehmer:innen an andere Arbeitge- ber:innen verleiht
Zuständigkeit: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
Leistungsmissbrauch:
der:die Arbeitslose/Leistungsempfänger:in, der bzw. die finanzielle staatliche Unterstützung erhält und nebenbei arbeitet, ohne dies dem Arbeitsamt/dem Jobcenter/der ARGE anzuzeigen
Zuständigkeit: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls oder der:die jeweilige Leistungserbringer:in
Illegale Ausländerbeschäftigung:
der:die Ausländer:in, der bzw. die ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung arbeitet; der:die Unterneh- mer:in, der bzw. die illegal Ausländer:innen beschäf- tigt
Zuständigkeit: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und
die Hinterziehung von Lohnsteuer:
Beschäftigte, die Tätigkeiten ausüben, ohne bei dem Sozialversicherungsträger und dem Finanzamt ent- sprechend erfasst zu sein; Unternehmer:innen, die Beschäftigte nicht oder nicht korrekt bei den Sozial- kassen anmelden bzw. abrechnen
Zuständigkeit: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz/
das Arbeitnehmer-Entsendegesetz:
der:die Arbeitergeber:in, der bzw. die nicht den ge- setzlichen/tariflich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlt
Zuständigkeit: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls
™ Was ist keine Schwarzarbeit?
Dienst- oder Werkleistungen, die von Angehörigen, aus Gefälligkeit, im Wege der Nachbarschafts- oder Selbsthilfe erbracht werden, gelten nicht als Schwarz- arbeit.
™ An wen kann ich mich wenden?
Rechtsverstöße im gewerbe- oder handwerksrecht- lichen Bereich nimmt die gemeinsame Ermittlungs- gruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, auf Wunsch auch anonym, auf:
Kreis Ostholstein
Fachdienst Sicherheit und Ordnung Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (EGS)
Lübecker Straße 41
23701 Eutin schwarzarbeit@kreis-oh.de
Hauptzollamt Kiel Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kronshagener Weg 105
24116 Kiel poststelle.hza-kiel@zoll.bund.de
Finanzamt Ostholstein
Lankenstraße 1
23758 Oldenburg poststelle@fa-ostholstein.landsh.de
04521 788-699
0431 20083-0
04361 497-0
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