Page 74 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbssteuer in Schleswig-Holstein? Wann wird sie fällig?
In Schleswig-Holstein beträgt der Steuersatz 6,5 % der Bemessungsgrundlage. Die Grunderwerbssteuer wird ei- nen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Was ist die Grundsteuer? Ab wann ist sie zu zahlen? Wonach wird sie berechnet?
Die Grundsteuer bezeichnet die Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Sie wird pro Quartal oder als Jahresbei- trag entrichtet. Die Finanzbehörden berechnen dafür ei- nen Einheitswert. Dieser sagt aus, was das Haus 1964 bzw. 1935 gekostet hätte. Multipliziert wird dieser Wert mit der Grundsteuermesszahl (i. d. R. 0,3 %) und abschließend mit dem von der Gemeinde beschlossenen Hebesatz. Hinweis: Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Weitere Informationen hierzu finden Sie z. B. unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer
Wann sollte man ein Bodengutachten erstellen lassen? Wozu? Durch wen? Wie hoch sind die Kosten?
Vor dem Kauf ist die Untersuchung des Baugrundstücks durch eine:n Bodengutachter:in empfehlenswert. So kön- nen Sie sichergehen, dass der Bauuntergrund standfest genug ist und das Gebäude nach Fertigstellung keine Schäden davonträgt. Eine normale Untersuchung kostet i. d. R. zwischen 500 bis 1.000 Euro.
Was bedeutet Erschließung? Was gehört dazu? Wer trägt die Kosten?
Erschließung umfasst alle baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungs- möglichkeiten eines Grundstücks. Dazu zählt der An- schluss an das öffentliche Straßen­ und Wegenetz sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz. I. d. R. muss sich der:die Eigentümer:in an den Kosten mit bis zu 90 % beteiligen. Die Höhe der Kosten wird von der Gemeinde festgelegt.
Was gehört zum Hausanschluss? An wen muss ich mich wann dafür wenden? Wie bekomme ich Baustrom und Bauwasser?
Zum Hausanschluss gehören neben der Abzweigung am Versorgungsnetz außerhalb des Gebäudes die Mauer- durchführung am Gebäude sowie die Leitungen bis zur Hauptsicherung innerhalb des Gebäudes.
Wenden Sie sich für den Baustromanschluss rechtzeitig vor Baubeginn an eine:n Installateur:in, der bzw. die den Anschluss beim örtlichen Versorger beantragt. Die Kon- taktdaten des örtlichen Wasserversorgers erhalten Sie von Ihrer Verwaltung.
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Im Auftrag des Kreises Ostholstein 7. Auflage, Ausgabe 2023-2025
Redaktion Verlag: Anika Pelz
Redaktion Kreis Ostholstein:
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Karte: Uwe Stahl, Wiebke Freudenberg Titelfoto:
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