Page 65 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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                                      wesentlich kleinere Bäume geschützt sein, z. B. weil sie in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind oder sie für gefällte Altbäume als Ausgleich dienen sollen.
In mehreren Landschaftsschutzgebieten und im Ge- meindegebiet der Stadt Neustadt dürfen zudem Bäu- me pauschal ab einem bestimmten Stammdurchmesser nicht ohne Genehmigung gefällt werden.
Einige Gemeinden und Städte haben ortseigene Baum- schutzsatzungen erlassen, um wertvolle Bäume, Baum- gruppen oder Alleen zu schützen. Je nach Bauvorhaben ist im Einzelfall mit der jeweilig zuständigen Gemeinde zu klären, ob die genannten Vorschriften betroffen sind und eine Befreiung vom Schutz durch die Satzung möglich ist.
Markante Einzelbäume können zusätzlich als Naturdenk- mal unter Schutz gestellt sein. In der Regel sind solche Bäume gekennzeichnet und der:die Eigentümer:in wur- de informiert, Alleen sind zudem besonders geschützte Biotope (s. u.).
Naturdenkmale
Historisch oder naturkundlich bedeutsame Bäume oder Bäume mit besonderer Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild können durch die untere Naturschutz- behörde als Naturdenkmal ausgewiesen werden. In Ostholstein ist dies bereits für ca. 125 Objekte erfolgt. Die Naturdenkmale werden regelmäßig von der unteren Naturschutzbehörde kontrolliert. Sie dürfen durch Bau- maßnahmen weder beeinträchtigt noch zerstört werden, so ist z. B. der Kronentraufbereich vor Abgrabungen, Auf- schüttungen und Ablagerungen freizuhalten. Ist ein Na- turdenkmal von beabsichtigten Bauvorhaben betroffen, ist eine Beteiligung der Naturschutzbehörde erforderlich.
Gesetzlich geschützte Biotope
Bäume in Alleen an Straßen und Wegen sind nach Lan- desnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich geschützter Biotope wie z. B. Streuobstwiesen, Stillgewässer oder Wertgrünland. Sie dürfen durch ein Bauvorhaben we- der erheblich beeinträchtigt noch zerstört werden. Sind gesetzlich geschützte Biotope durch Ihr Bauvorhaben betroffen, ist eine Beteiligung der unteren Naturschutz- behörde unerlässlich.
Knickschutz
Für Schleswig-Holstein charakteristisch sind die soge- nannten „Knicks“. Auch sie sind gesetzlich als Biotop geschützt. Ihre Bedeutung für den Naturschutz ist sehr
vielfältig: So stellen sie Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie prägende Elemente des Landschafts- bildes und der Kulturlandschaft dar und dienen darüber hinaus als Windschutz und Zeugnis der Landschaftsge- schichte. Knicks sind daher zu erhalten und zu pflegen. Die ordnungsgemäße Knickpflege, das sogenannte „Knicken“, ist durch den Knickerlass für ganz Schleswig-Holstein ein- heitlich geregelt. Auch Baumaßnahmen müssen hierauf Rücksicht nehmen. Sind Knicks zu entfernen, ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutz- behörde erforderlich. In der Regel ist an anderer Stelle als Ausgleich ein neuer Knick anzulegen. Neu angelegte Knicks brauchen aber oftmals Jahrzehnte, bis sie in der gleichen Weise Werte und Funktionen des Naturhaushaltes über- nehmen können.
Artenschutz
Eine Reihe von Pflanzen und Tieren sind in den letzten Jah- ren stark in ihrem Bestand zurückgegangen. Zum Teil sind sie auch von Natur aus sehr selten oder störungsempfind- lich. Sie sind deshalb bundesweit gesetzlich „besonders“ oder „streng“ geschützt, dazu gehört auch der Schutz ihrer Lebensstätten. Solche geschützten Arten finden sich auch in und an Gebäuden oder in Gärten. Durch z. B. Haussanie- rungen, Um- und Neubauten sowie Rodungen werden viel- fach Lebensräume der geschützten Arten beschädigt oder zerstört. Um dies zu vermeiden, ist vor Baumaßnahmen zu prüfen, ob geschützte Arten und deren Lebensräume betroffen sein könnten. Zum Schutze und zur Schonung der Arten können geeignete Maßnahmen getroffen werden. Typische Fälle des Artenschutzes sind:
• Sommer- oder Winterquartiere von Fledermäusen unter Dächern und in Hohlräumen von Gebäuden,
• Eulen auf Dachböden und in großen offenen Gebäuden, z. B. Scheunen,
• SchwalbenanundinGebäuden,
• Haselmäuse in Hecken und Gebüschen,
• alte Bäume mit Bruthöhlen, z. B. Kopfweiden, alte Obst-
bäume, hohle Bäume,
• naturnahe Teiche mit Amphibien.
Mit guten Ideen lassen sich Dachböden als Lebensraum für Fledermäuse und Eulen erhalten oder gestalten. Auch können Ersatzquartiere durch Anbringen geeigneter Kästen für Fledermäuse oder Vögel geschaffen werden. Gerne geben wir Ihnen auch weitere Tipps und Beispiele für Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen.
Auskünfte und Beratung gibt Ihnen die
Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein
Fachgebietsleitung 04521 788-864
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