Page 64 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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            Natur- und Umweltschutz
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™ Einzelne Elemente des Natur- und Umweltschutzes
Der Landschaftsplan
Die Gemeinden stellen unter Beteiligung der Natur- schutzbehörde Landschaftspläne für ihr Gemein- degebiet auf, um Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen. In ihnen wird die vorhandene Naturausstattung dargestellt, eine Be- wertung vorgenommen und sich daraus ergebende Planungen oder Entwicklungsschritte festgelegt. Auch Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe können hier darge- stellt werden. Sind nur Teile des Gemeindegebietes von neuen Vorhaben betroffen, z. B. durch eine Neuaufstel- lung oder Änderung von Bebauungsplänen, übernimmt der sogenannte Grünordnungsplan diese Funktion. Die Darstellungen in diesen Plänen sind bei Bauvorhaben zu berücksichtigen.
Landschaftsschutzgebiete
Die Naturschutzbehörde hat zum Schutz des Land- schaftsbildes und zum Erhalt der ökologischen Funk- tionen ausgewählte Bereiche des Kreises durch Ver- ordnung als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Im Geltungsbereich dieser Schutzverordnungen sind beispielsweise die Errichtung baulicher Anlagen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen nicht zulässig. In mehreren Landschaftsschutzgebieten dürfen zudem Bäume pauschal ab einem bestimmten Stammdurch- messer nicht gefällt werden. Von diesen Regelungen kann die untere Naturschutzbehörde in begründeten Fällen auf Antrag eine Befreiung erteilen. Hierfür sind Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder
eine unzumutbare Belastung nachzuweisen, wobei die Aussetzung eines Verbotes weiterhin mit den Belan- gen des Naturschutzes vereinbar sein muss. Im Zuge eines Bauvorhabens erteilt die Naturschutzbehörde in diesen Fällen eine eigenständige Genehmigung oder Befreiung neben der Baugenehmigung durch die Bau- aufsichtsbehörde.
Baumschutz
Großer, alter Baumbestand wird zunehmend seltener im Landschafts- und Ortsbild. Gründe sind unter anderem der gestiegene Holzbedarf, vorsorgliche Fällaktionen aufgrund stärker gewordener Stürme, ein entgegen der demografischen Entwicklung anhaltender Flächenver- brauch sowie das Vordringen von Schaderregern.
Bäume haben eine besondere Bedeutung für die Leis- tungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und für das Orts- und Landschaftsbild. Sie spielen zu- nehmend eine große Rolle bei der Bewältigung des Klimawandels. Wird in diese Bedeutung eingegriffen, beispielsweise durch die Zerstörung eines Baumes durch unsachgemäßen Rückschnitt oder durch seine Fällung, kommt es in der Regel zu einem sogenannten erhebli- chen Eingriff in die Natur und Landschaft. Ein solcher Eingriff bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Naturschutzbehörde. Die Beurteilung ist nicht immer einfach, deshalb empfiehlt es sich als Faustzahl ab ca. 100 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) regelmä- ßig bei der unteren Naturschutzbehörde nachzufragen, ob ein Genehmigungserfordernis für die Fällung bzw. Kappung besteht. Unter Umständen können aber auch
                                     























































































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