Page 62 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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            Natur- und Umweltschutz
 Natur- und Umweltschutz bei Bauvorhaben
™ Allgemeines
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes, ihrer Schönheit sowie als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen und darüber hinaus in Verantwortung für nachfolgende Generationen von hoher Bedeutung. Als schön empfinden wir es oftmals dort, wo wir Natur, Pflanzen und Tiere erleben dür- fen. Der Kreis Ostholstein hat eine große Vielfalt derart schöner Orte aufzuweisen. Sie nach den Maßgaben des Naturschutzrechtes zu schützen und zu erhalten, ist Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde. Hierbei ist diese sowohl für den unbesiedelten als auch für den be- siedelten Bereich von Natur und Landschaft zuständig.
Durch die frühzeitige Einbeziehung der unteren Natur- schutzbehörde in Baugenehmigungsverfahren finden beispielsweise die Belange des Arten- und Biotopschut- zes, die Bewahrung des Landschaftsbildes sowie Aspek- te der Erholung in Natur und Landschaft bereits bei der Vorbereitung der Planungen Berücksichtigung. Gleich- wohl können weitere Aufgabenbereiche der unteren Naturschutzbehörde, wie die Begleitung kommunaler
Grünordnungspläne, die Ausweisung von Schutzge- bieten und -objekten sowie die Durchführung von Schutzvorschriften beabsichtigte Bauvorhaben berüh- ren. Die untere Naturschutzbehörde agiert hier als eine Art Vermittler zwischen dem steigenden Raum- und Platzbedarf für Häuser, Firmen und Verkehr einerseits und dem gesetzlich notwendigen Schutz der Natur und Landschaft andererseits, mit dem Ziel, die Attraktivität des Kreises Ostholstein zum Wohnen, Leben, Arbeiten und Erholen langfristig zu erhalten.
Die nachfolgende Übersicht kann Ihnen bei Ihrer Pla- nung als Anhaltspunkt dienen, in welchen Fällen die Einbeziehung der Naturschutzbehörde sinnvoll oder gar erforderlich ist:
Ihr Bauvorhaben befindet sich im/in: • Außenbereich Ihrer Gemeinde
• Naturschutzgebiet
• Landschaftsschutzgebiet
• Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet)
• Gewässerschutzstreifen
• geschützten Landschaftsbestandteilen
                                 





















































































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