Page 45 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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 Klimaschutz
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Klimaschutz am Bau
Bei Ihrem Bauvorhaben können Sie auf die Belange des Klimaschutzes achten. Da Gebäude über einen verhält- nismäßig langen Zeitraum bestehen bleiben, sind heute getroffene Entscheidungen, z. B. bezüglich der Energie- versorgung, mit langfristigen Auswirkungen verbunden. Gleichzeitig wirkt sich die Auswahl der Baustoffe bereits während des Baus auf die Klimabilanz des Gebäudes aus.
Die energetische Sanierung des Gebäudebestands stellt aktuell eine der größten Herausforderungen zur Reduktion der Emissionen im Gebäudebereich dar. Ziel- gerichtete Investitionen im Sinne des Klimaschutzes in der Bauphase können Ihnen helfen, die Kosten später geringer zu halten und gleichzeitig für mehr Wohnkom- fort zu sorgen.
™ Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind Anforderungen an die energetische Qualität, die Erstellung und Ver- wendung von Energieausweisen sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien geregelt. Das GEG gilt sowohl fürNeubautenalsauchfürBestandsgebäudeundstellt jeweils unterschiedliche Anforderungen. Die energe- tische Qualität von Gebäuden betrifft insbesondere den Wärmebedarf. Gemessen wird die Qualität daran, wie viel Wärme durch die Gebäudehülle verloren geht und welche Anlagentechnik zum Einsatz kommt (z. B. Lüftungsanlage). Um deutschlandweit eine hohe ener- getische Qualität der Gebäude zu erreichen, schreibt das GEG seit 2023 vor, dass Neubauten nur noch einen Jahres­Primärenergiebedarf von 55 % gegenüber ei- nem Referenzgebäude aufweisen dürfen.
™ Energieausweis
Energieausweise geben Auskunft über den energeti- schen Zustand eines Gebäudes. Sie sind in der Regel Pflicht beim Verkauf oder der Neuvermietung eines Gebäudes. Es wird zwischen Verbrauchs- und Be- darfsausweise unterschieden. Der Verbrauchsausweis zeigt an, wie hoch der Energieverbrauch in den ver- gangenen drei Jahren war und ist dementsprechend abhängig von den Heiz- und Nutzungsgewohnheiten der früheren Nutzer:innen. Der Bedarfsausweis hin- gegen richtet sich nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagen- technik. Energieausweise dienen dem Vergleich ver- schiedener Gebäude hinsichtlich ihrer energetischen Eigenschaften und können ebenfalls Maßnahmen auf- zeigen, die zur energetischen Verbesserung beitragen.
™ Maßnahmen für mehr Klimaschutz
Beim Neubau können Sie sich an verschiedenen Standards orientieren. Aktuell fördert die Bundesre- gierung den Neubau von Wohnhäusern mit Effizienz- haus-Stufe 40 und Nachhaltigkeitsklasse (Stand: 2023). Diese Gebäude benötigen nur 40 % der Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude. Der Einsatz erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeversor- gung (Details auf den folgenden Seiten) spielt dabei eine wichtige Rolle, ebenso wie die Dämmung und eine energieeffiziente Anlagentechnik. Grundlegen- de Entscheidungen wie die Gebäudeform, ­fläche und -ausrichtung haben ebenfalls Auswirkungen auf die Klimabilanz und die weiteren Möglichkeiten der Energieversorgung. Beispielsweise bietet es sich an, Flachdächer zu begrünen und gleichzeitig mit Pho- tovoltaik-Anlagen auszustatten. Diese Kombination bewirkt einen erhöhten Ertrag der Photovoltaik­An- lage durch die vom Gründach ausgehende Kühlung der Anlage und ein besseres Wachstum der Pflanzen. Auch bei den Baustoffen können Sie sich für klima­ freundliche Alternativen entscheiden.
™KlimaschutzimBestand
Im Bestand ist es weitaus schwieriger als im Neubau, Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen, jedoch min- destens genauso relevant. Professionelle Energie- berater:innen können Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans helfen und für Ihr Gebäude geeignete Maßnahmen darstellen. Betrachtet werden beispielsweise die Dämmung und Isolierung oder die Energieversorgung. Kleinere Maßnahmen können Sie auch eigenständig planen und umsetzen. Ob eine Photovoltaik­Anlage für Ihr Gebäude infrage kommt, können Sie mit einem ersten Check durch das Solardachkataster des Kreises Ostholstein herausfin- den: klimaschutz.kreis-oh.de/solar
Beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage müssen Sie gemäß Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein mindestens 15 % des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch erneuerbare Energien decken, sofern das Gebäude vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurde.
™Parkplätze:
Photovoltaik-Anlagen und Ladeinfrastruktur
Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigne- ten offenen Parkplatzes mit mehr als 100 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaik­Anlage zu installieren.
AAA

















































































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