Page 47 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
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  Klimaschutz
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    Weiterführende Informationen:
www.bmwsb.bund.de  Themen  Bauen
 Energieeffizientes Bauen und Sanieren www.bbsr.bund.de  Veröffentlichungen
 Klimaangepasste Gebäude und Liegenschaften www.co2online.de www.energie-effizienz-experten.de www.gebaeudeforum.de www.verbraucherzentrale.sh
Beim Neubau und bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, welche eine bestimmteMindestzahlanKfz-Stellplätzenaufweisen, müssen Schutzrohre für Elektrokabel verlegt werden. Bei Nichtwohngebäuden muss zudem ein Ladepunkt er- richtet werden. Nähere Informationen finden Sie im Ge­ bäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz.
™ Klimaschutz in der Bauleitplanung
Im Rahmen der Bauleitplanung Ihrer Kommune werden Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke getroffen. Dabei sollen Bauleitpläne gemäß § 1 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB) auch dazu dienen, „eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu ent- wickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.“
Die Bauleitplanung zielt dabei auf die Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs und sollte die Möglichkeiten der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien vorsehen. Auf Grundlage desB­PlanskönnenSiebeispielsweisedazuverpflichtet sein, Anlagen zur Erzeugung, Nutzung, Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik­Anlagen, zu errichten. Vorgaben zu Bodenbelägen, um die Flächenversiegelung geringzu- halten, können ebenso erteilt werden.
™ Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare­Energien­Gesetz (EEG) definiert erneu- erbare Energien als von „überragendem öffentlichem In- teresse und der öffentlichen Sicherheit dienend“. Daher muss in Abwägungsfällen das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden. Das EEG schreibt zudem konkrete Ziele für die installierte Leistung von Solaranlagen und Windenergieanlagen sowie in geringerem Umfang von Biomasseanlagen vor.
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™Klimafolgenanpassung
Gebäude wirken sich nicht nur auf das Klima aus, auch an- dersherum beeinflusst das Klima Gebäude. Bereits heu- te zeigen sich die klimatischen Veränderungen in Form von vermehrt auftretenden Extremwetterereignissen, z. B. Hitze, Starkregen, Überschwemmungen oder Sturm.
Sie können bereits beim Bau gegen diese möglichen Probleme proaktiv tätig werden. Achten Sie z. B. auf:
• helle Oberflächen
• Optionen zur Regenwasserspeicherung
• Versickerungsfähige Böden, geringe Versiegelung • Gründach bzw. Fassadenbegrünung
• Dämmung
• Windschutz
• Hochwasserschutz
Auch das Verbot von Schottergärten (siehe Seite 69) ist ein wichtiges Element bei der Anpassung an die Klima- folgen.
™Fördermittel
Für viele der zuvor genannten Aktivitäten können För- dermittel auf Bundes- und/oder Landesebene in An- spruch genommen werden (siehe hierzu auch Kapitel „Fördermittel“, Seite 55). Hierbei ist insbesondere die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu nen- nen. Informieren Sie sich rechtzeitig über mögliche Zu- schüsse oder günstige Kredite.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Klimaschutz: www.foerderdatenbank.de
Fachdienst Regionale Planung
Klimaschutzmanagement Leslie Matthiesen klimaschutz@kreis-oh.de www.kreis-oh.de/klimaschutz
04521 788-271






































































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