Page 23 - Planen Bauen Wohnen im Kreis Ostholstein
P. 23

 Bauplanung
20 21
 Bebauungspläne bestehen und welche Baugebiete bereits erschlossen sind.
Kommunale Bauleitplanung
Oftmals ist es erforderlich, dass die Bebaubarkeit eines Grundstückes erst durch die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes geschaffen wird. Die Gemeinden stellen in eigener Verantwortung und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung in ih- rem Hoheitsgebiet kommunale Bauleitpläne auf.
Bauleitpläne unterteilt man in zwei Stufen:
• den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bau- leitplan
• den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan
™ Der Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (F­Plan) wird für das gesamte Gemeindegebiet/Stadtgebiet die sich aus der beab- sichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Be- dürfnissen der Gemeinde in Grundzügen dargestellt. Es handelt sich hierbei insbesondere um die verschie- denen Arten der Bauflächen, Flächen für die Land­ und Forstwirtschaft und Grünflächen. Der F­Plan ist keine
© Planungsbüro Ostholstein
Rechtsnorm. Er bindet jedoch die Gemeinde im nach- folgenden Bebauungsplanverfahren an die dargestell- ten Nutzungen. Der F­Plan oder eine F­Plan­Änderung bedürfen der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
™ Der Bebauungsplan
Bebauungspläne (B­Plan) sind aus dem Flächennut- zungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot). Sie werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Es handelt sich daher um Rechtsnormen, in denen für jedermann verbindliche Festsetzungen für die künf- tige Bebauung getroffen werden. Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grund- stück zulässig sind. Festsetzungen werden unter an- derem getroffen:
• zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet)
• zumMaßderbaulichenNutzung(z.B.Geschoss-und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse)
• zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise)
• zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
• zu den Verkehrsflächen
 © Planungsbüro Ostholstein
AAA














































































   21   22   23   24   25