Page 21 - Bergringstadt Teterow
P. 21

 PFLEGEGRADE
In einem neuen Begutachtungsverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in folgenden Bereichen geprüft:
 Mobilität (körperliche Beweglichkeit)
 kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Verstehen und Reden)
 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
 Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung usw.)
 Umgang mit krankheits­ und therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
 Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte
Die Selbstständigkeit einer Person wird also in sechs Bereichen gemessen, wobei jeder dieser Bereiche eine unterschiedliche Wertigkeit hat. Anhand eines Fragenkatalogs wird nun über­ prüft, wie selbstständig eine Antragstellerin oder ein Antrag­ steller noch ist. Mit einem Punktesystem wird der Pflegegrad bestimmt. Dabei gilt: Je mehr Punkte die Antragstellerin oder der Antragsteller zuerkannt bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Pflege­ und Betreuungsleistungen werden durch die Pflegekasse genehmigt. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
BERATUNGSANGEBOTE
RUND UM DAS THEMA PFLEGE
Pflegebedürftigkeit –
es kann jede und jeden betreffen!
Ob Angehörige/­r oder Betroffene/­r – meist tritt diese schwierige Lebenssitua­ tion unvorbereitet ein. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Proble­ me zu lösen, stellt für viele eine schwere Hürde dar. Dabei genügt oftmals schon ein Telefonanruf, um erste wichtige In­ formationen zu erhalten, die Ihnen dann die weiteren Schritte erleichtern.
Die Beratungen sind neutral, kostenfrei und trägerunabhängig. Bei Bedarf erfol­ gen diese auch in der Häuslichkeit. Die Betroffenen entscheiden selbst, wel­ ches der verfügbaren Angebote sie in Anspruch nehmen möchten.
Die Pflege­ und Sozialberaterinnen und ­berater beraten über alle Angebote pro­ fessioneller und ehrenamtlicher Hilfen wie z. B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Besuchsdienste, und vieles mehr.
Zudem erhalten Sie Informationen über Finanzierungswege und Kostenträger in der Pflege­ und Krankenversicherung sowie Hilfen bei der Antragstellung und bei Behördengängen. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot!
19
Pflege




































































   19   20   21   22   23