Page 21 - Bergringstadt Teterow
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PFLEGEGRADE
In einem neuen Begutachtungsverfahren werden die vorhandenen Fähigkeiten in folgenden Bereichen geprüft:
Mobilität (körperliche Beweglichkeit)
kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Verstehen und Reden)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung usw.)
Umgang mit krankheits und therapiebedingten
Anforderungen und Belastungen
Gestaltung des Alltagslebens, soziale Kontakte
Die Selbstständigkeit einer Person wird also in sechs Bereichen gemessen, wobei jeder dieser Bereiche eine unterschiedliche Wertigkeit hat. Anhand eines Fragenkatalogs wird nun über prüft, wie selbstständig eine Antragstellerin oder ein Antrag steller noch ist. Mit einem Punktesystem wird der Pflegegrad bestimmt. Dabei gilt: Je mehr Punkte die Antragstellerin oder der Antragsteller zuerkannt bekommt, desto höher ist der Pflegegrad und desto mehr Pflege und Betreuungsleistungen werden durch die Pflegekasse genehmigt. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
BERATUNGSANGEBOTE
RUND UM DAS THEMA PFLEGE
Pflegebedürftigkeit –
es kann jede und jeden betreffen!
Ob Angehörige/r oder Betroffene/r – meist tritt diese schwierige Lebenssitua tion unvorbereitet ein. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Proble me zu lösen, stellt für viele eine schwere Hürde dar. Dabei genügt oftmals schon ein Telefonanruf, um erste wichtige In formationen zu erhalten, die Ihnen dann die weiteren Schritte erleichtern.
Die Beratungen sind neutral, kostenfrei und trägerunabhängig. Bei Bedarf erfol gen diese auch in der Häuslichkeit. Die Betroffenen entscheiden selbst, wel ches der verfügbaren Angebote sie in Anspruch nehmen möchten.
Die Pflege und Sozialberaterinnen und berater beraten über alle Angebote pro fessioneller und ehrenamtlicher Hilfen wie z. B. Pflegedienste, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Besuchsdienste, und vieles mehr.
Zudem erhalten Sie Informationen über Finanzierungswege und Kostenträger in der Pflege und Krankenversicherung sowie Hilfen bei der Antragstellung und bei Behördengängen. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot!
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Pflege