Page 19 - Bergringstadt Teterow
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 Pflege im Alter
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, ist ein neuer Pflegebe­ dürftigkeitsbegriff eingeführt worden. Dieser be­ zieht auch die Einschränkungen der Psyche einer Person mit ein und orientiert sich somit nicht mehr nur an körperlichen Einschränkungen. Auf diese Weise haben nun u. a. auch Demenzkranke Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
Ebenso gibt es seit Anfang 2017 ein neues Begut­ achtungssystem sowie eine Umstellung der Leis­ tungsbeiträge. Fünf Pflegegrade ersetzen seitdem das bis dahin geltende System der drei Pflege­ stufen. Basierend darauf, ob und wie viel Hilfe die betroffene Person in festgelegten Lebensbereichen (Modulen) benötigt, wird sie anhand eines Punkte­ systems einem der fünf Pflegegrade zugeordnet.
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