Page 61 - Straubing
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 ORDNER ALLER WICHTIGEN DOKUMENTE
Es ist empfehlenswert, alle bedeutsamen Unterlagen in einem Ordner aufzubewahren und eine Vertrauensperson darüber zu informieren, wo dieser Ordner zu finden ist.
Folgende wichtige Original-Dokumente gehören in den Ordner: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Stammbuch, Ernen- nungsurkunden, Sozialversicherungsunterlagen, Versiche- rungspolicen, Vermögensverzeichnis, Sparbücher, Wertpapiere, Grundbuchauszüge, Ehe-, Erb- oder Übergabeverträge, Schuld- urkunden, Vollmachten und Verfügungen, Testament.
NOTFALLMAPPE
Mit der Notfallmappe sind wichtige Informationen, die im medizinischen Notfall von Bedeutung sind, gleich zur Hand. Hier hinein gehören u. a. Informationen zur eigenen Krank- heitsgeschichte, der Medikamentenplan, die Patientenverfü- gung oder Vorsorgevollmacht und vieles mehr.
Im Sozialen Rathaus der Stadt Straubing können Sie eine sol- che Notfallmappe mit Vordrucken erhalten. Die Notfallmappe
 A-He  Hf-Qu  R-Z
09421 944-70462 09421 944-70461 09421 944-70460
Foto: Bernhard Krempl
SOS-NOTFALLDOSE
Damit die wichtigsten persönlichen Angaben auch in einem Notfall auffindbar sind, werden diese auf einem Blatt in der SOS-Notfalldose hinterlegt. Die Notfalldose wird in der Innentür des Kühlschrankes gut sichtbar aufbewahrt. Auf- kleber auf der Innenseite der Wohnungstür und an der Kühlschranktür (außen) informieren die Helfer dann im Notfall sofort, dass eine solche Dose vorhanden ist. So können sie schnell auf notfallrelevante Daten zurückgrei- fen. Der BRK Kreisverband Straubing-Bogen bietet eine Notfalldose für 5 Euro an.
für den Landkreis erhalten Sie im Landratsamt, bei den Ge- meinden oder auf der Webseite des Landkreises unter: www.landkreis-straubing-bogen.de (Suchwort: Notfallmappe)
BETREUUNG
Wer seine persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbstständig regeln kann, dem stellt das Betreu- ungsgericht einen Betreuer (rechtlichen Vertreter) zur Seite, falls keine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht offiziell eingesetzt werden und wird auch durch diese Stelle in seiner Arbeit kon- trolliert. Das Amtsgericht ist für die Einsetzung eines Betreu- ers zuständig. Die Betreuungsstellen der Stadt sowie des Landkreises wirken beim Betreuungsverfahren mit und bera- ten dazu.
Stadt Straubing – Amt für Soziale Dienste Am Platzl 31, 94315 Straubing betreuungsstelle@straubing.de www.straubing.de
Ihr Kontakt zur Betreuungsstelle der Stadt
(je nach Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens):
  VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN ...
... werden nur anerkannt, wenn sie im Original vorgelegt werden. Es empfiehlt sich, diese an einem Ort zu ver- wahren, den der Bevollmächtigte kennt, oder sie ihm zu übergeben. Gegen eine geringe Gebühr kann man diese auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotar- kammer registrieren lassen.
Informationen hierzu finden Sie unter: www.vorsorgeregister.de
Kostenloses Servicetelefon 0800 3550500
Betreuungsstelle des Landkreises Straubing-Bogen Leutnerstraße 15
94315 Straubing betreuungsstelle@landkreis-straubing-bogen.de
Ihr Kontakt zur Betreuungsstelle des Landkreises:
Herr Schwarzer Frau Peter Frau Zollner Frau Hauert
09421 973-377 09421 973-224 09421 973-483 09421 973-493
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