Page 60 - Straubing
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  Vorsorge zu Lebzeiten
VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN
Vorsorgevollmacht
Um einen gewissen Grad an Selbstbestimmung zu behalten, können Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Hierfür benen- nen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln – dadurch soll eine gesetzliche Betreuung vermieden werden. Eine Vorsorge- vollmacht gibt dem Bevollmächtigten je nach Umfang gege- benenfalls sehr weitreichende Befugnisse. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der Person, die Sie womöglich bis zum Le- bensende mit dieser Vollmacht ausstatten, vollständig ver- trauen. Es ist sinnvoll, die gewünschten bevollmächtigten Personen nach Möglichkeit bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und evtl. an einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Ver- treter. Darin können Sie für den Fall Ihrer Entscheidungsun- fähigkeit – z. B. durch dauerhafte Bewusstlosigkeit oder schwere Hirnschädigung – schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Festgelegt werden u. a. Art und Umfang von lebensverlängernden Maßnahmen, von Wiederbelebungs- maßnahmen oder einer Entscheidung über Organtransplan- tation. Es empfiehlt sich, auch ein Exemplar der Patienten- verfügung beim Hausarzt zu hinterlegen.
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie vorab selbst, wer Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll oder wen Sie ablehnen. Außerdem können Sie Wünsche äußern, wie die Betreuung inhaltlich gestaltet sein soll oder wie Sie im Pflege- fall versorgt sein möchten.
Information und Beratung zu Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie auch über die Stadt Straubing sowie im Landrats- amt Straubing-Bogen:
Betreuungsstelle der Stadt Straubing
Am Platzl 31, 94315 Straubing betreuungsstelle@straubing.de www.straubing.de
Ihr Kontakt zur Betreuungsstelle der Stadt
(je nach Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens):
58
 A-He  Hf-Qu  R-Z
09421 944-70462 09421 944-70461 09421 944-70460
Betreuungsstelle des Landkreises Straubing-Bogen
Leutnerstraße 15, 94315 Straubing betreuungsstelle@landkreis-straubing-bogen.de Ihr Kontakt zur Betreuungsstelle des Landkreises:
Herr Schwarzer Frau Peter Frau Zollner Frau Hauert
09421 973-377 09421 973-224 09421 973-483 09421 973-493















































































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