Page 55 - Stadt Eichstätt
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Sterbe- und Trauerbegleitung
  91126 Schwabach, Vorwahl 09122 ...
Die Hospizbewegung setzt sich dafür ein, Schwerstkranken und Sterbenden die bestmögliche Fürsorge und Pflege am Lebensende zukommen zu lassen. Im Rahmen einer medizinischen Versorgung dient die Palliativpflege dem Ziel, schwerstkranken Menschen ein menschenwür- diges Leben bis zum Tod zu ermöglichen.
 Hospizbetreuung und Palliativpflege
Hospizdienste und die Palliativpflege hilft in stationä- ren Einrichtungen und auch daheim, die medizinische und pflegerische Versorgung und die notwendige Schmerztherapie zu sichern. Bis zum Schluss soll ein erträgliches, menschenwürdiges, möglichst schmerz- freies Leben ermöglicht werden, das nach den eigenen Bedürfnissen und Wünschen gestaltet werden kann.
Arbeitskreis „Begleitung auf Trauerwegen“
 Regelmäßige Treffen, bei Bedarf auch Einzelbeglei- tung möglich
 neues Angebot:
Treffen im Friedhof am Pavillion „Fluss der Zeit” Jeden Donnerstag um 15.00 Uhr laden Mitglieder der Trauerbegleitung ein zu einem Gespräch bei einem kleinen Spaziergang oder in eines der nahen Cafes.
Stationäre Palliativmedizin
Stationäre palliativ-medizinische Versorgung erhalten Sie im Klinikum Nürnberg Nord, in der Diakoneo Klinik Neuen- dettelsau, im Klinikum Fürth sowie in der Kreisklinik Roth. Stationäre Hospize gibt es in Nürnberg und Erlangen.
HPVN Schwabach
Das Hospiz-Palliativ-Versorgungsnetzwerk Schwabach ist ein Instrument partnerschaftlicher Zusammenarbeit aller an der Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen beteiligten Einrichtungen und Organisationen. Es liefert einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer be- darfsgerechten Versorgungsstruktur für schwerstkranke und sterbende Menschen in der Stadt Schwabach. Diakon Marcus Hecke
Kontakt Hospizverein 8878751 hpvn_schwabach@hospizteam-schwabach.de
SAPV – Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
Versicherte haben Anspruch auf SAPV, wenn sie an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fort- geschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, die nach medizini- schen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden kann. Die SAPV-Versorgung wird in § 37 b Sozialge- setzbuch V geregelt. SAPV kann vom Hausarzt oder vom behandelnden Klinikarzt zur Überbrückung bis zu 7 Tage verordnet werden. Beratung oder zusätzlich un- terstützende Versorgungsleistungen erfolgen immer in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Nach Genehmigung der SAPV-Leistungen durch die Krankenkassen werden die Kosten vollständig von diesen übernommen. Es be- steht keine Zuzahlungspflicht.
Wilhelm-Dümmler-Straße 116 c Gerda Gebhardt
gerda.gebhardt@freenet.de Julia Strahler
info@strahler-design.de
Hospizverein Schwabach e. V.
Regelsbacher Straße 9 info@hospizteam-schwabach.de www.hospizteam-schwabach.de
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
76472 896570
8878751
   Lacrima – Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche
Gruppe für Kinder von 4-12 Jahren Ursula Gubo
0172 7828272 www.johanniter.de/mittelfranken/lacrima
schwabach@johanniter.de
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