Page 37 - Stadt Eichstätt
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  (Voll-) Stationäre Pflege
Wenn eine häusliche Pflege nicht (mehr) möglich oder sinnvoll ist, kommt eine vollständige Pflege in Betracht. Dauerhaft pflegebedürftige Menschen erhalten in Se- nioren- und Pflegeeinrichtungen neben Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung auch eine qualifizierte Betreuung und Pflege rund um die Uhr. Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Es muss jedoch immer auch ein Eigenanteil gezahlt werden. Kann der Pflegebedürftige das Pflege- heim nicht durch eigenes Einkommen finanzieren, ist der Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen für die Finanzierung der Restkosten zuständig. Informationen dazu erhalten Sie beim Pflegestützpunkt Schwabach (siehe S. 5).
Kurzzeitpflege
Viele Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf eine vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häusli- chen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Diese sogenannte Übergangs- pflege wird von der Krankenkasse über eine Verordnung vom Arzt gezahlt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden stationären Pflegeeinrichtungen. Beim Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit wird die Kurzzeitpfle- ge teilweise durch die Pflegekasse finanziert.
Zu den Leistungen der Pflegeversicherung zählen auch die Familienpflegezeit sowie die Verhinderungspflege. Informationen hierzu finden Sie im Kapitel „Pflegende Angehörige” ab S. 30.
 Foto: www.pexels.com
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