Page 59 - Stadt Neumünster
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Alle drei zuvor beschriebenen Vorsorgeunterlagen können gegen eine Gebühr im Zentralen Vorsor- geregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Gerichte fragen vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim zentralen Vorsor- geregister an und klären, ob es eine Vorsorge- urkunde für die jeweilige Person gibt. Nähere Informationen dazu gibt es telefonisch unter der Telefonnummer 0800 3550500 (gebührenfrei) oder im Internet unter der Service-Mail: info@vorsorgeregister.de
Testament
Das Gesetz unterscheidet das notarielle Testa- ment und das private Testament. Die einfachste Art, seinen letzten Willen festzulegen, ist das eigenhändig verfasste Testament: Das bedeutet, es muss von Ihnen selbst mit der Hand – nicht
mit dem Computer – geschrieben, mit Ort und Datum versehen sowie mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet werden. Neben dem privaten Testament gibt es auch das notarielle Testament. Hier wird der letzte Wille mündlich vor einer Notarin oder einem Notar erklärt und von dieser oder diesem in einer Niederschrift festgehalten. Im Gegensatz zum privaten Testament entstehen Ihnen bei einem notariellen Testament Kosten. Eine ausführliche Beratung zum Thema „Erben und Vererben“ erhalten Sie bei den hiesigen Anwältin- nen und Anwälten sowie Notarinnen und Notaren.
Sicherheitstipps
An der Wohnungstür
 Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung.
 Schauen Sie durch den Türspion oder aus dem Fenster.
 Öffnen Sie die Haustür nur mit vorgelegter Türsperre.
 Kontrollieren Sie den Ausweis.
 Benutzen Sie die Türsprechanlage.
 Unterschreiben Sie keine Verträge ohne ausrei-
chende Bedenkzeit und ohne sie durchgelesen zu haben.
Beim Verlassen der Wohnung
 Schließen Sie Ihre Haustür immer ab.
 Schließen Sie alle Türen und Fenster.
 Informieren Sie bei längerer Abwesenheit Ihre
Nachbarn oder Bekannten und lassen Sie den
Briefkasten leeren.
 Achten Sie auf Fremde im Treppenhaus und
sprechen Sie diese an.
Außerhalb der Wohnung
 Nehmen Sie nur das Nötigste mit (Geld, Wert- sachen) und tragen Sie es verschlossen in der Innenkleidung.
 Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche ver- schlossen unter den Arm geklemmt und nicht zur Straßenseite.
 Heben Sie am Geldautomaten nur innerhalb eines Gebäudes so viel Geld ab, wie Sie in nächster Zeit benötigen.
 Zahlen Sie möglichst bargeldlos.
 Bewahren Sie Kreditkarte, EC-Karte und Geheim-
nummer immer getrennt voneinander auf.
Sicherheitsberaterinnen und -berater
Die Sicherheitsberaterinnen und Sicherheitsbera- ter für Senioren (SfS) geben Tipps zur Kriminal- und Verkehrsunfallprävention bzw. fachkompe- tente Beratung. Weitere Informationen zu den Sicherheitsberatern erhalten Sie im Seniorenbüro, Großflecken 71, oder bei der Polizeidirektion Neumünster, Alemannenstraße 14-18.
      Warnung
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Gewinnbenachrichtigungen per Telefon oder Post!
Nähere Informationen und Broschüren zu Sicherheitsfragen erhalten Sie in der Polizei- direktion Neumünster (siehe Seite 11).
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 VOLLMACHTEN • VERFÜGUNGEN • TESTAMENT • SICHERHEIT
































































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