Page 58 - Stadt Neumünster
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Vollmachten • Verfügungen • Testament • Sicherheit
 Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie selbst, wer Ihre gesetzliche Betreuung überneh- men soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr allein regeln können. Die Betreuerin oder der Betreuer muss vom Betreuungsgericht offiziell eingesetzt werden und wird auch durch diese Stelle in seiner Arbeit kontrolliert. Für eine Betreu- ungsverfügung bestehen keine Formvorschriften.
Sie können für den Betreuungsfall Wünsche äußern, wen Sie zum Beispiel als Betreuerin oder Betreuer vorschlagen, und festlegen, wen Sie ab- lehnen, welche Wünsche und Gewohnheiten von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer respektiert werden sollen, ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen. Die Betreuerin oder der Betreuer muss jährlich vor dem Gericht Rechenschaft ablegen.
Für die Aufbewahrung der Betreuungsverfügung gibt es keine feste Regelung. Möglichkeiten der Aufbewahrung sind die Hinterlegung:
 bei den eigenen Unterlagen
 bei einer Anwältin oder einem Anwalt (kosten- pflichtig)
 bei einer Person des eigenen Vertrauens. Näheres Informationsmaterial und Muster für eine Betreuungsverfügung bekommen Sie im Senio- renbüro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungs- behörde – und beim Betreuungsverein.
Adressen
siehe Adressenverzeichnis im Anhang (Seite 58 ff.)
Vollmachten
Vollmachten sind eine Vorsorgemöglichkeit auf dem privaten Weg. Dabei haben Sie die Möglich- keit, eine Vorsorgevollmacht oder eine General- vollmacht zu erteilen.
In der Vorsorgevollmacht legen Sie jetzt Vollmach- ten für einen späteren Zeitpunkt fest. Sie ist an die von Ihnen festgelegten Bedingungen gebunden und gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr ge- nannt sind. In die Vollmacht setzen Sie eine von Ih- nen ermächtigte Person ein. Die Generalvollmacht stellt eine Vertretung in allen Angelegenheiten dar. Dennoch müssen einige Bereiche ausdrücklich erwähnt werden.
Nähere Informationen und Vorlagen für diese Vollmachten erhalten Sie ebenfalls im Senioren- büro, bei der Stadt Neumünster – Betreuungsbe- hörde – und beim Betreuungsverein.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung soll gewährleisten, dass Ihre persönlichen Vorstellungen bezüglich medi- zinischer und lebensverlängernder Maßnahmen berücksichtigt werden, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, diese selbst zu äußern oder durch- zusetzen. Durch Unfall oder Krankheit, die zu dauerhafter Bewusstlosigkeit, schwerer Hirnschä- digung oder Ausfall lebenswichtiger Funktionen des Körpers führen, kann man schnell in solch eine Lage kommen. Dann ist es besser, vorgesorgt zu haben. Eine Patientenverfügung sollte zusätz- lich und getrennt von einer Betreuungsverfügung oder einer Vorsorgevollmacht aufgesetzt werden. Vorlagen, wie der Text für eine solche Verfügung gestaltet sein könnte, und weitere Informationen, z. B. über die Form, Hinterlegung und Verbind- lichkeit einer Patientenverfügung, erhalten Sie bei Ihrem Arzt, allen zugelassenen Notarinnen und Notaren, im Seniorenbüro Neumünster (siehe Seite 5) oder im Internet beim Bundesministerium der Justiz unter: www.bmj.bund.de
   VOLLMACHTEN • VERFÜGUNGEN • TESTAMENT • SICHERHEIT

















































































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