Page 30 - Perspektiven Hannover
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 MOBILITÄT
MOBIL SEIN – DABEI SEIN!
Wer mobil ist, ist unabhängig. Deshalb spielt Mo- bilität eine große Rolle, wenn es um Lebensquali- tät und Teilhabe geht. Da Menschen mit Behinde- rung hier häufig noch auf Barrieren treffen, ist es umso wichtiger, die vielen bereits bestehenden Angebote und Möglichkeiten aufzuzeigen.
MOBILITÄTSHILFEN
Fachbereich Teilhabe
Region Hannover
Team Zentrale Aufgaben der Eingliederungshilfe Gradestraße 20, 30163 Hannover Eingliederungshilfe für Erwachsene Nord (Burg- wedel, Garbsen, Isernhagen, Langenhagen, Neu- stadt a. Rbge., Seelze, Wedemark und Wunstorf)  0511 616-22387
 eingliederungshilfe-nord@region-hannover.de Eingliederungshilfe für Erwachsene Süd (Barsing- hausen, Burgdorf, Gehrden, Hemmingen, Laatzen, Lehrte, Pattensen, Ronnenberg, Sehnde, Springe, Uetze und Wennigsen)
 0511 616-23231
 eingliederungshilfe-sued@region-hannover.de Fachbereich Soziales der
Landeshauptstadt Hannover
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Hamburger Allee 25, 30161 Hannover
 0511 168-42472
 50.21@hannover-stadt.de
Gemeinschaft Deutscher Blindenfreunde
von 1860
Moon’scher Blindenhilfsverein e. V. Deutschlandweiter kostenloser
Fahr- und Begleitservice
Reservierung für Hannover und Umgebung (Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Laatzen, Langen- hagen, Pattensen, Rethen, Ronnenberg und Seelze)  0151 15605604
 info@blindenfreunde.de
 www.blindenfreunde.de
ÖFFENTLICHER PERSONENNAHVERKEHR (ÖPNV)
Deutschlandweit unentgeltliche Beförderung von Menschen mit Behinderungen im ÖPNV
Einen Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV in ganz Deutschland haben Menschen mit Behinderungen mit einem GdB von mindestens 50, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos, blind oder gehör- los sind (Merkzeichen G und aG, H, Bl, Gl und TBl). In den Zügen der Deutschen Bahn und der sons- tigen Eisenbahnen gilt dies nur in den Regional- verkehrszügen in der 2. Klasse.
Voraussetzung für die kostenlose Beförderung ist neben einem grün-orangefarbenen Schwerbehin- dertenausweis ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke (Erwerb und weitere Informati- onen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) fällt eine Eigenbetei- ligung (80 Euro im Jahr bzw. 40 Euro im halben Jahr) an. Blinde, hilflose sowie Menschen mit schwerer Behinderung, die finanziell besonders bedürftig sind, erhalten die Wertmarke kostenfrei.
Sofern eine ständige Begleitperson erforderlich ist (Merkzeichen B), wird diese im Nah- und Fernver- kehr unentgeltlich mitbefördert. Dies gilt ebenfalls für Handgepäck, sonstige orthopädische Hilfsmittel, einen Blindenführhund und – falls die Beschaffen- heit des Verkehrsmittels dies zulässt – für einen mitgeführten Rollstuhl. Bei Verbünden wie dem GVH und bei Privatbahnen gibt es ebenfalls Regelungen, die Menschen mit schwerer Behinderung den kos- tenfreien Gebrauch von Bussen und Bahnen ermög- lichen. Auskünfte erteilen der Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover (siehe Seite 7) sowie das jeweilige Verkehrsunternehmen.
   








































































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