Page 27 - Perspektiven Hannover
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 REHABILITATION 24 I 25
MEDIZINISCHE HILFSMITTEL
Der Träger der medizinischen Rehabilitation (ins- besondere Krankenkassen, Renten- und Unfallver- sicherungsträger/Berufsgenossenschaften) ver- sorgt Menschen mit Behinderung mit Hilfsmitteln, um einer Verschlechterung des Zustands vorzu- beugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern, beeinträchtigte oder ausgefallene Körper- funktionen ganz oder teilweise zu ermöglichen oder zu erleichtern. Der Anspruch auf ein Hilfsmit- tel beinhaltet neben der Erstbeschaffung auch die Änderung, Instandsetzung und Ausbildung im Umgang mit dem Gerät.
Zu den medizinischen Hilfsmitteln zählen: Körperersatzstücke (z. B. Prothesen), orthopädi- sche Hilfsmittel (z. B. Schuhe oder Stützvorrich- tungen), Krankenfahrzeuge (Rollstühle) und ande- re Hilfsmittel (Hörgeräte, assistive Technologien z. B. für Blinde etc.).
Auskünfte erteilen u. a. Träger der Rehabilitation (Kranken- oder Unfallversicherungsträger), die behandelnden Ärzt*innen sowie entsprechende Fachgeschäfte.
Hilfsmittel für sehbehinderte
und blinde Menschen:
Deutscher Hilfsmittelvertrieb gGmbH Bleekstraße 26, 30559 Hannover
 0511 95465-0
Fax 0511 95465-37
 info@deutscherhilfsmittelvertrieb.de  www.deutscherhilfsmittelvertrieb.de
Hilfsmittel für schwerhörige Menschen: Detlev Gnadeberg Kommunikationstechnik Quedlinburger Weg 5, 30419 Hannover
 0511 27939-603
Fax 0511 27939-604  info@gnadeberg.de  www.gnadeberg.de
Beide Anbieter haben eine Kassenzulassung, so- dass die Hilfsmittel direkt mit den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern abgerechnet werden können. Auf Wunsch der/des Versicherten wird die komplette Abwicklung übernommen.
Hilfen zur sozialen Eingliederung
Die Hilfen zur sozialen Eingliederung betreffen das gesamte Umfeld von Menschen mit Behinderung und umfassen u. a. die Verständigung mit der Um- welt, Erleichterung bei der Haushaltsführung, Unterrichtung über das Zeitgeschehen, Verbesse- rung der Mobilität oder die Beschaffung und Er- haltung von Wohnraum. Eine Übernahme durch den Träger der Sozialhilfe ist möglich. Auskünfte erhalten Sie beim Fachbereich Soziales der Lan- deshauptstadt Hannover, siehe Seite 7.
  Blindengeld/Blindenhilfe
Blinde und hochgradig sehbehinderte Men- schen können Blindengeld sowie die ergän- zende Blindenhilfe erhalten. Ersteres wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und steht Menschen mit Schwer- behindertenausweis und Merkzeichen Bl zu. Blindenhilfe wiederum ist abhängig von Einkommen und Vermögen und wird unter Anrechnung des Blindengeldes gewährt. Auskünfte zu Leistungen und Antragstellung über den Fachbereich Soziales der Landes- hauptstadt Hannover, siehe Seite 7.
  















































































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