Page 55 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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   Finanzielle Erleichterungen
(Familien-)pflegezeit
Beschäftigte, die Angehörige pflegen, haben Rechtsanspruch auf eine bis zu 24-monatige Re- duzierung der Wochenarbeitszeit. Neben der kurzzeitigen Freistellung durch den Arbeitgeber mit Erhalt des Pflegeunterstützunggeldes kön- nen Arbeitnehmer sich für bis zu 6 Monate be- urlauben lassen oder die Arbeitszeit für bis zu 2 Jahre reduzieren. Um die finanziellen Einbußen abzufedern, können freigestellte Beschäftigte ein zinsloses staatliches Darlehen erhalten.
Pflegeunterstützungsgeld
Für die Organisation der Pflege erhält der Ar- beitnehmer kurzzeitige Freistellung durch den Arbeitgeber von bis zu zehn Tagen mit Lohn- fortzahlung von bis zu 90 % des Nettolohnes.
Landespflegegeld Bayern
Wer mindestens Pflegegrad 2 hat und mit Hauptwohnsitz in Bayern wohnt, hat Anspruch auf Landespflegegeld. Das Landespflegegeld wird einmal jährlich in Höhe von 1000 € aus- gezahlt. Anspruchsberechtigte müssen für das laufende Pflegegeldjahr bis zum 31.12. einen Antrag bei der Landespflegegeldstelle in Am- berg stellen. Das Landespflegegeld muss nur einmal beantragt werden und wird dann jähr- lich weitergezahlt, solange die Voraussetzun- gen bestehen. Antrag und weitere Informati- onen erhältlich unter: www.landespflegegeld.bayern.de
Sozialhilfe / Grundsicherung
Anspruch auf Sozialhilfe hat jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen kann und die erforder- liche Hilfe auch nicht von anderen erhält, un- abhängig davon, wie er in Not geraten ist.
Wohngeld
Das Wohngeld wird nur auf Antrag für einen gewissen Zeitraum bewilligt und ist nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraumes erneut zu bean- tragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Wohngeld wird gewährt als
· Mietzuschuss zu den Kosten der Mietwohnung
· Mietzuschuss zum Wohnanteil der Heimkosten
· Lastenzuschuss für Eigentümer
Am 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten. Anders als bisher kann auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst ab einem jährlichen Bruttoeinkom- men von 100 000 € zurückgegriffen werden.
Vergünstigungen im Zusammen- hang mit einer Schwerbehinderung
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Wer einkommensabhängig Sozialleistungen wie z. B. Grundsicherung bezieht, kann sich mit dem Nachweis der betreffenden Behörde auf Antrag vom Rundfunkbeitrag ganz oder teilweise befreien lassen, ebenso Menschen mit Behinderung.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln 0180 99955510* *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/ Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen Deutsche Bahn
Generation 65plus
www.bahn.de
> Info & Services > Ihre individuelle Reise Telekom
Die Deutsche Telekom gewährt für Fest- netz-Anschlüsse einen Sozialtarif. Vorausset- zung ist die Bescheinigung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) über die Befreiung von der Rundfunk- beitragspflicht bzw. die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises.
Weitere Informationen persönlich im Telekom- Shop oder kostenfrei unter 0800 3301000 Zentrum Bayern Familie und Soziales
Je nach Grad der Behinderung und gesund- heitlichen Merkzeichen werden mit einem Schwerbehindertenausweis Steuervergünsti- gungen, Parkgenehmigungen, Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren und weite- re Vergünstigungen gewährt. www.zbfs.bayern.de
Antrag auf Feststellung einer Behinderung können Sie auch von zu Hause aus stellen: www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
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