Page 39 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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  Generationenübergreifendes Wohnen
Künftig werden gemeinschaftliche Modelle des Bauens und Wohnens zunehmen, bei de- nen familiäre Lebensformen durch das Zusam- menleben von Menschen unterschiedlichen Alters in „Wahlverwandtschaften“, die sich vor allem an gemeinsamen Interessen und Le- bensstilen orientieren, abgelöst werden. Ge- nerationenübergreifende Wohnformen stel- len eine wichtige Ergänzung der bisher am Markt bestehenden Angebote dar.
Pflege- / Seniorenheim
In Pflegeheimen werden Menschen betreut, die wegen Krankheit oder Alter pflegebedürf- tig und damit ständig auf Hilfe angewiesen sind. Neben Unterkunft, Verpflegung, Betreu- ung und individueller Pflege spielt hier auch die ärztliche Versorgung eine wichtige Rolle. Pflege und Betreuung sind hier darauf ausge- richtet, die Fähigkeiten der Bewohner durch „aktivierende Pflege“ zu erhalten und zu stär- ken. In manchen Pflegeheimen werden auch Wohnungen an Seniorinnen und Senioren vermietet, die noch relativ selbstständig und nicht pflegebedürftig sind. Hier kann man sich in eine Gemeinschaft integrieren. Gemein- schaftsräume bieten Möglichkeit, Mahlzeiten gemeinsam einzunehmen oder Freizeitange- bote wahrzunehmen.
Pflegeformen
Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Darunter versteht man eine vorübergehende Hilfe und Pflege für alte oder kranke Men- schen, beispielsweise wenn die Betreuung durch pflegende Angehörige wegen Urlaub, Krankheit oder etwa beim Umbau der Woh- nung für eine kurze Zeit nicht möglich ist. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege sinnvoll sein, bis die Pati- enten wieder alleine zurechtkommen oder Angehörige die Pflege übernehmen können.
Bei der Verhinderungspflege kommt eine Er- satzpflegekraft nach Hause, Kurzzeitpflege bedeutet eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei Vorliegen einer Pflegebedürf- tigkeit wird sie von den Pflegekassen für bis zu acht Wochen pro Jahr finanziert.
Vollstationäre Pflege
Eine vollstationäre Pflege kommt in Betracht, wenn eine häusliche Pflege nicht (mehr) mög- lich oder sinnvoll ist. Dauerhaft pflegebedürf- tige Menschen erhalten in Senioren- und Pfle- geeinrichtungen neben Unterkunft, Verpfle- gung und medizinischer Versorgung auch eine qualifizierte Betreuung. Je nach Pflege- grad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Es muss jedoch unabhängig vom Pfle- gegrad ein einrichtungseinheitlicher pflege- bedingter Eigenanteil gezahlt werden.
Beschützende Pflege / Gerontopsychiatrie
In vielen Pflegeeinrichtungen gibt es speziell eingerichtete Wohnbereiche und eine inten- sive Pflege für psychisch veränderte ältere Menschen. Kleine Wohn- und Lebensgemein- schaften bieten Kontakte und Aktivierung und steuern damit einer Isolation und einem emo- tionalen Rückzug entgegen. Für die Unterbrin- gung in einem beschützenden Pflegebereich ist ein Unterbringungsbeschluss durch das Betreuungsgericht erforderlich.
Pflegebedürftige entlasten
Ab dem 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige in der vollstatio- nären Pflege neben den Zahlungen der Pflegekasse einen Zu- schlag zu ihrem Eigenanteil, der je nach Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung ansteigt. Der Eigenanteil für die reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 70 Prozent.
Die eigenen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitio- nen bleiben unverändert.
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