Page 38 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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  Wohnen in einer Senioreneinrichtung
Wer sein Leben im Alter nach seinen Vorstellungen gestalten möchte, der sollte sich frühzeitig die Frage nach der eigenen Wohnsituation stellen. Deutlicher stellt sich diese Frage bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit. Es ist sinnvoll, den Umzug in ein Heim zu planen, wenn der Pflegebedürftige noch einbezogen werden kann.
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Welche Senioreneinrichtung soll ich wählen?
Vor dem Einzug in eine Seniorenwohn- oder pflegeeinrichtung sollten Sie mehrere Häuser vergleichen und diese persönlich in Augen- schein nehmen:
• Standort, ggf. in der Nähe von Angehörigen
• Hell, freundlich, findet man sich gut zurecht?
• Können eigene Möbel mitgebracht werden?
• Wo liegen die Schwerpunkte der Betreuung?
• Gibt es ein bestimmtes Pflegekonzept?
• Ist bei Bedarf ein Umzug in eine Pflege- einrichtung im selben Haus möglich?
• Nimmt man sich Zeit für die Beratung?
Wohnformen
Für die Gestaltung der eigenen Wohnsituation im Alter gibt es mittlerweile vielfältige Mög- lichkeiten. Welche für Sie die richtige ist, hängt vor allem vom Gesundheitszustand und vom Grad der Selbstständigkeit ab.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine Alternative zum klassischen Senioren- und Pflegeheim. Sie unterscheidet sich vom Wohnen in stationären Einrichtungen in erster Linie durch die selbstbestimmte Gestaltung der Versorgung. Eine seniorengerechte Aus- stattung, die erforderliche Pflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sind sicher- gestellt. Pflege und Betreuung werden nach den jeweiligen Bedürfnissen und Wünschen gestaltet.
Betreutes Wohnen / S e r v i c e -Wo h n e n
Wohnen mit Service bedeutet, so lange wie möglich in einer eigenen Wohnung zu leben und seine Selbstständigkeit zu erhalten. Zu- schnitt, Ausstattung und Standort der barrie- refreien Wohnungen orientieren sich speziell an den Bedürfnissen älterer Menschen, in der Regel stehen auch Gemeinschaftsräume zur Verfügung. Ein Betreuungsservice oder ange- schlossener Pflegedienst bietet abrufbare Dienstleistungen, wie z. B. hauswirtschaftliche Hilfe, einen Mahlzeitendienst, Beratung und Vertretung gegenüber Behörden oder ein Tag und Nacht besetztes Notrufsystem. Neben Miete und Nebenkosten für die Wohnung wird dafür meist eine monatliche Servicepauscha- le erhoben. Betreutes Wohnen ist kein ge- schützter Begriff. Erkundigen Sie sich im Vor- feld, welche Kosten hier auf Sie zukommen können.
Gemeinschaftliches Wohnen
... kann ältere Menschen vor der Fremdbestim- mung im Heim wie vor der Vereinsamung in der eigenen Wohnung bewahren. In Deutsch- land werden alle Wohnformen „gemeinschaft- liches Wohnen im Alter“ genannt, in denen irgendeine Art des gemeinschaftlichen Zu- sammenlebens mit Menschen höheren Alters praktiziert wird. Dies können Wohn- und Haus- gemeinschaften oder auch Nachbarschafts- und Siedlungsgemeinschaften sein.















































































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