Page 41 - Lebensfroh mit 60+
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     RECHT UND FINANZEN
VERHINDERUNGSPFLEGE
Pflegebedürftige, die seit mindestens sechs Monaten im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können bei vorübergehendem Aus- fall ihrer Pflegeperson (durch Krankheit oder Urlaub) eine Ersatzpflege beanspruchen. Die Kosten dafür trägt die Pflegeversicherung für bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr.
  SOZIALHILFE UND GRUNDSICHERUNG, WOHNGELD, HILFE ZUR PFLEGE
Sozialhilfe und Grundsicherung
Wenn mit dem eigenen Einkommen und Vermö- gen der Lebensunterhalt sowie die Betreuung und Pflege nicht vollständig gesichert werden können, können Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden. Wohngeld wird bei gerin- gem Einkommen als Zuschuss für Mietwohnun- gen, Wohneigentum oder zu den Heimkosten gewährt. Ausgeschlossen sind Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung. Wei- tere Informationen sowie Antragstellung: Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
• Frau Swoboda 0911 9773-1228
a-swoboda@lra-fue.bayern.de
Zuständig für Langenzenn und Seukendorf
• Herr Hinrichs 0911 9773-1230
c-hinrichs@lra-fue.bayern.de
Zuständig für Zirndorf, Obermichelbach, Cadolzburg, Großhabersdorf
• Frau Wolf 0911 9773-1229 i-wolf@lra-fue.bayern.de
Zuständig für Ammerndorf, Puschendorf, Roß- tal, Stein, Tuchenbach, Wilhermsdorf
• Herr Lechner 0911 9773-1245 d-lechner@lra-fue.bayern.de
Zuständig für Oberasbach und Veitsbronn
Wohngeld
Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Frau Brunner 0911 9773-1239 wohngeld@lra-fue.bayern.de
Hilfe zur Pflege
Bezirk Mittelfranken
Sozialreferat, Arbeitsbereich 25
Danziger Straße 5
91522 Ansbach 0981 4664-2502 arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de
LANDESPFLEGEGELD
Mit dem Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr soll die Selbstbestimmung Pflege- bedürftiger gestärkt werden. Voraussetzungen für den Antrag: mindestens Pflegegrad 2, Haupt- wohnsitz zum Zeitpunkt der Antragstellung in Bayern. Als freiwillige Leistung des Freistaates ist das Landespflegegeld nicht zu verwechseln mit dem Pflegegeld, einer Leistung der Pflege- versicherung, die Menschen zusteht, die wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag brauchen (siehe S. 44).
Bayerisches Landesamt für Pflege
Telefon 089 1222213
www.landespflegegeld.bayern.de
RENTENBERATUNG
Versicherungsamt im Landratsamt Fürth
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
  Telefon
0911 9773-1243
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