Page 39 - Lebensfroh mit 60+
P. 39

RECHT UND FINANZEN
VOLLMACHTEN UND VERFÜGUNGEN
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, im Notfall für Sie zu handeln. Damit kann ein gerichtliches Betreuungsverfah- ren vermieden werden, denn der Bevollmäch- tigte hat die gleiche Befugnis wie ein gerichtlich bestellter Betreuer. Sie können Ihre Vorsorge- vollmacht auch im Vorsorgeregister hinterlegen: www.vorsorgeregister.de
Kostenloses Servicetelefon des Zentralen Vorsorgeregisters 0800 3550500
Patientenverfügung
Damit können Sie für den Fall einer Entschei- dungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in konkreten Situationen ärztlich behan- delt werden möchten. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den Arzt und even- tuell an einen Bevollmächtigten oder gesetzli- chen Vertreter.
Betreuung und Betreuungsverfügung
Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen und ist keine Vorsorgevollmacht erteilt, so wird ihm vom Betreuungsgericht ein Betreuer bzw. rechtlicher Vertreter zur Seite gestellt. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab selbst bestimmen, wer Ihre gesetzliche Betreuung über- nehmen soll. Beraten lassen können Sie sich zu Betreuung, Patientenverfügung und Vorsorge- möglichkeiten bei folgenden Stellen:
Betreuungsstelle des Landkreises Fürth
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
• Geschäftsstelle: Frau Engl 0911 9773-1246 • Stadt Stein, Arbeitsbereichsleiter der
Betreuungsstelle und FQA:
Herr Nölting 0911 9773-1232 s-noelting@lra-fue.bayern.de
• Obermichelbach, Puschendorf, Seukendorf, Tuchenbach, Veitsbronn, Zirndorf:
Frau Öffner 0911 9773-1234 c-oeffner@lra-fue.bayern.de
• Ammerndorf, Cadolzburg, Großhabersdorf, Langenzenn, Oberasbach, Roßtal, Wilherms- dorf
Frau Ehrich 0911 9773-1236 m-ehrich@lra-fue.bayern.de
• Für die Betreuung in stationären und ambu- lanten Einrichtungen im Landkreis Fürth sowie der ZAE Zirndorf ist zuständig:
Frau Ehm 0911 9773-1233 b-ehm@lra-fue.bayern.de
Amtsgericht Fürth Betreuungsgericht Bäumenstraße 28, 90762 Fürth
Sozialrechtsberatung
VdK Kreisgeschäftsstelle Fürth
Stresemannplatz 7, 90763 Fürth kv-fuerth@vdk.de www.vdk.de/kv-fuerth
FQA (Heimaufsicht)
0911 74380
0911 771064
  Die „Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrich- tungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA, früher Heimaufsicht) stellt durch regelmäßige Kon- trollen eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege in den Pflegeeinrichtungen sicher. Au- ßerdem berät sie Bewohner, Angehörige oder Be- treuer sowie Träger der Pflegeeinrichtungen zu Rechten und Pflichten, Leistungen und Entgelten sowie Problemen in Heimangelegenheiten.
FQA – Heimaufsicht
Stresemannplatz 11, 90763 Fürth
Frau Bujok 0911 9773-1237 h-bujok@lra-fue.bayern.de
Frau Biermann 0911 9773-1238 a-biermann@lra-fue.bayern.de
Frau Fleissner s-fleissner@lra-fue.bayern.de
0911 9773-1244
  37
































































   37   38   39   40   41