Page 17 - Informationen 2023
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Bauen und Wohnen
Förderprogramme
Förderprogramm „Aus ALT mach NEU“
zur Förderung und der Sanierung von Altbauten
Mit dem Förderprogramm soll die Schaffung von Wohneigentum in gewachsener Umgebung erleich- tert und die Innenentwicklung gefördert werden.
Förderung von Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die mindestens 30 Jahre alt sind, werden mit einem Zuschuss von € 2.000 gefördert, sofern € 25.000 Eigenmittel für die Sanierung aufgewendet wur- den. Für jedes Kind, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird ein weiterer Zuschuss von € 500 gewährt. Betragen die Sanierungskosten über € 50.000 erhöht sich der Zuschussbetrag je Kind auf € 2.000. Die gleiche Förderung ist möglich, wenn ein Altbau abgebrochen und ein Ersatzneu- bau an gleicher Stelle errichtet wird.
Förderung von Bauschuttentsorgung
Sofern auf einem Grundstück eine zusätzliche Wohn- nutzung entsteht bzw. ein Leerstand wiederbelebt wird und ein Antrag zur Förderung einer Sanierungs- maßnahme nicht gestellt wurde, werden die Kosten für die Bauschuttentsorgung mit 50% der nachge- wiesenen Kosten, max. € 2.000 bezuschusst.
Geschäftsflächenprogramm in der
Altstadt von Uffenheim
In der Altstadt von Uffenheim sollen im Rahmen der Städtebauförderung der Einzelhandel, die Gastro- nomie und Dienstleistungsbereiche gestärkt wer- den und die historische Bausubstanz erhalten blei- ben. Gefördert werden Umbau- und Ausbaumaß- nahmen zur Aufwertung, Beseitigung und Vermei- dung von Leerständen in bestehenden Geschäfts- flächen einschließlich dazugehöriger Neben- und Lagerräume. Ebenso ist der barrierefreie Ausbau im Innen- und Außenbereich zuwendungsfähig. Der Regelfördersatz beträgt 20%, max. € 15.000.
Fassadenprogramm in der Altstadt der Stadt Uffenheim
Im Sanierungsgebiet der Stadt Uffenheim wird die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Eingangstü- ren, Toren, Vor- und Hofräumen sowie Fenstern gefördert. Dazu ist ein Mindestaufwand von € 8.000 notwendig. Der Regelfördersatz liegt bei 20 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Weitere Auskünfte:
 09842 207-42 Förderprogramm „Baukindergeld“
Um jungen Familien die Schaffung von Wohneigen- tum zu erleichtern, wird beim Kauf eines Bauplat- zes von der Stadt Uffenheim ein Baukindergeld gewährt. Für jedes Kind, das zum Zeitpunkt des notariellen Grundstückskaufvertrages das 16. Le- bensjahr noch nicht vollendet hat, erhalten die Bau- herren nach Bezugsfertigkeit des Wohngebäudes einmalig € 2.000. Diese Förderung gilt auch für Kinder, die im Zeitraum von 10 Jahren nach dem notariellen Grundstückserwerb geboren oder adoptiert werden. Beim Erstbezug einer Eigen- tumswohnung liegt der Förderbetrag bei € 1.000.
Weitere Auskünfte:
Finanzverwaltung  09842 207-30 info@uffenheim.de
Änderungen zu den Programmen vorbehalten.
Zuwendungsrecht info@uffenheim.de
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