Page 56 - Straubing
P. 56

  Finanzen RENTENBERATUNG
Rentenanträge sind kompliziert und zeitaufwendig. Das Ver- sicherungsamt der Stadt Straubing und das Staatliche Versi- cherungsamt im Landratsamt (Landkreis Straubing-Bogen) sowie die Versicherungsämter in den Gemeinden bzw. Ver- waltungsgemeinschaften erteilen in Angelegenheiten der Rentenversicherung allgemeine Auskünfte und sind behilflich bei der Antragstellung auf Leistungen (Altersrente, Erwerbs- minderungsrente, Hinterbliebenenrente, Kontenklärung, usw.) bei der Rentenversicherung.
Benötigte Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Zudem benötigen wir alle Versicherungsunterlagen, Renten- auskünfte oder bereits vorhandene Rentenbescheide sowie die Gesundheitskarte und Ihre Steueridentifikationsnummer.
Ansprechpartner für Einwohner des Landkreises Straubing-Bogen:
Örtliche Gemeindeverwaltungen und Verwaltungsgemeinschaften
Stadt Straubing – Versicherungsamt
Zi. Nr. 1 und 2
Am Platzl 31, 94315 Straubing versicherungsamt@straubing.de www.straubing.de
Weitere Informationen auch unter: www.deutsche-rentenversicherung.de
54
09421 944-70230 09421 944-70231
GRUNDSICHERUNG UND HILFE ZUR PFLEGE
Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt sowie die Betreuung und Pflege sicherzustellen, erhalten Sie Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, prüft das Sozialamt. Unterhaltsansprüche ge- genüber Kindern und Eltern werden nur dann berücksichtigt, wenn das zu versteuernde jährliche Einkommen des Kindes oder des Elternteils 100.000 Euro überschreitet.
Landratsamt Straubing-Bogen Versicherungsamt Leutnerstraße 15, Zi. 21 94315 Straubing
09421 973-216



















































































   54   55   56   57   58