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       Typische Fehler bei der Testamentserrichtung ANZEIGE
Es liegt nahe, den letzten Willen bei passender Gelegenheit einfach handschriftlich zu no- tieren und dann mit dem Gefühl, alles geregelt zu haben, das Testament beiseite zu legen. © inixmedia
Leider zeigt sich dann erst im Todesfall, ob Sie das, was Sie eigentlich wollten, auch so und © inixmedia für Dritte nachvollziehbar zu Papier gebracht haben. Häufig zeigen sich in handschriftlichen Testamenten folgende, teilweise fatale, Fehler:
 Es werden einzelne Gegenstände oder Guthaben verteilt, aber eine Erbeinsetzung fehlt;
 es wird jemand zum Nacherben eingesetzt, obwohl eigentlich Schlusserbe oder Ersatz-
erbe gemeint ist;
 in gemeinschaftlichen Testamenten fehlt eine Regelung zur Bindungswirkung;
 steuerliche Aspekte werden unzureichend berücksichtigt.
Ein optimal auf Ihre Wünsche und Ihre Situation abgestimmtes Testament bedarf in der © inixmedia
© inixmedia Regel juristischer Beratung durch qualifizierte Notare und/oder Fachanwälte für Erbrecht.
  



















































































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