Page 52 - Stadt Eichstätt
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WICHTIGE ANGABEN
 Blutgruppe/Rhesus-Faktor Erkrankungen (z. B. Diabetes)
Allergien (auch gegen Medikamente)
Implantate (z. B. Herzschrittmacher) Krankenkasse, Versicherungsnummer Verwahrungsort meiner Notfall-/Vorsorgemappe
        91126 Schwabach, Vorwahl 09122 ...
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung bezieht sich auf das Ob sowie die Art und Weise der medizinischen Behand- lung – für den Fall, dass Sie z. B. wegen dauerhafter Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschädigung nicht mehr in der Lage sind, Ihre Vorstellungen selbst zu äußern. Festgelegt werden u. a. Art und Umfang von lebensverlängernden Maßnahmen, von Wiederbele- bungsmaßnahmen oder eine Entscheidung über die Transplantation fremder Organe.
Sie können darin auch eine Vertrauensperson be- nennen, mit der das Pflegepersonal bei wichtigen Entscheidungen Rücksprache halten muss. Es emp- fiehlt sich, ein Exemplar der Patientenverfügung beim Hausarzt oder an einem Ort zu hinterlegen, der einer vertrauten Person bekannt ist.
Beratung dazu erhalten Sie beim Pflegestützpunkt, bei den Betreuungsvereinen oder beim Hospizverein (siehe S. 5, 51 und 53). Häufig können Sie auch die Hausärzte zu diesem Thema beraten.
  Vorlagen und Formulare
Vorlagen und Muster für Verfügungen und Voll- machten erhalten Sie im Rathaus oder auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
www.bmjv.de
¶ Publikationen
¶Formulare, Muster und Vordrucke
MEDIKAMENTE
1.
morgens mittags abends
     MEDIKAMENTE
6. 7. 8. 9. 10.
morgens mittags abends
     IM NOTFALL
BEI EINEM NOTRUF
BEACHTEN SIE DIE 6 W-FRAGEN
WER
WO
WAS
WIE VIELE WELCHE
5050 WARTEN
ruft an?
geschah der Notfall?
ist passiert?
Personen sind betroffen?
Verletzung, Vergiftung oder Erkrankung liegt vor?
auf Rückfragen!
             
































































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