Page 49 - Stadt Neumünster
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Wohnen im Alter
Der Wunsch der meisten Menschen ist, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Sind Unterstützung und Hilfe notwen- dig, helfen die ab Seite 24 genannten Dienste wie Haushaltshilfen, Hausnotruf, Essen auf Rädern und Pflegedienste. Mit zunehmendem Alter stellen sich viele Menschen jedoch irgendwann die Fragen: „Wie lange kann ich noch zu Hause woh- nen bleiben?“, „Wann ist der richtige Zeitpunkt umzuziehen?“ und „Welche Wohnformen gibt es eigentlich für ältere Menschen?“
Wohnraumanpassung
Gesundheitliche Probleme, beispielsweise eine ein- geschränkte Beweglichkeit, erfordern ein entspre- chendes Wohnumfeld. Sowohl bauliche Verände- rungen als auch die Anschaffung und der Einsatz von Hilfsmitteln können notwendig werden.
Die örtlichen Sanitätshäuser und der Pflege- Stützpunkt geben Tipps zur Umgestaltung des eigenen häuslichen Umfeldes. Einige Handwerks- betriebe haben sich auf eine barrierefreie Umge- staltung von Wohnräumen spezialisiert. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Seniorenbüro und im PflegeStützpunkt der Stadt Neumünster.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades können die Pflegekassen Zuschüsse bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen gewähren. Hierbei ist zu beachten, dass der Antrag auf Zuschüsse vor Beginn der Baumaßnahme zu stellen ist.
Seniorengerechte Wohnungen
Die Wohnungsbaugesellschaften bieten Wohnun- gen an, die senioren- oder behindertengerecht ausgestattet sind. Sie verfügen über einen bar- rierefreien Hauseingang, einen Aufzug, schwel- lenfreie Zimmerübergänge und ein barrierefreies Duschbad. Wer in eine öffentlich geförderte, seniorengerechte Wohnung einziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein,
der einkommensabhängig ist. Ferner müssen die Mieterinnen oder Mieter oder die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner das 60. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfäl- len möglich.
Nähere Informationen zum Angebot dieser seni- orengerechten Wohnungen erhalten Sie bei den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften.
Den Wohnberechtigungsschein erhalten Sie bei der:
Stadt Neumünster –
Bürgerbüro im Alten Rathaus
Großflecken 63 Tel. 942-2600 buergerbuero@neumuenster.de www.neumuenster.de
Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr. 8.00-12.00 Uhr,
Di. 8.00-14.00 Uhr,
Do. 8.00-12.00 Uhr und 14.30-17.30 Uhr
Eine besondere Form des seniorengerechten Wohnens ist die Hausgemeinschaft der Bauge- nossenschaft Holstein in der Stegerwaldstraße 2-8. Auch hier hat jede Mieterin oder jeder Mieter eine eigene Wohnung. Es soll aber durch das Bereit- stellen von Gemeinschaftsräumen, die Einrichtung eines Mieterbeirats und durch gemeinsame Veran- staltungen das Miteinander gefördert werden.
Kontakt:
BGH – Baugenossenschaft Holstein eG
Hansaring 35 Tel. 6008-0 info@bgh-nms.de
www.bgh-nms.de
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 RUND UM GESUNDHEIT, PFLEGE UND WOHNEN











































































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