Page 55 - Gemeinde Kronshagen
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   Sicherheit
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    WINTERDIENST
Geh- und Radwege sind von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke binnen gesetzter Fristen von Schnee und Eis zu befrei- en. Bei Glatteis müssen abstumpfende Stoffe (z. B. Sand, Granulat) ausgestreut werden. Die Verwendung von Salz ist nicht gestattet. Auskünfte zur Streu- und Schneeräumungspflicht erhalten Sie in der Straßen- reinigungssatzung sowie beim Bauamt.
Bauamt 5866-189/-211
STRASSENREINIGUNG
Gehwege, Radwege, begehbare Seitenstreifen und Rinnsteine sind von den Eigentümerinnen und Eigen- tümern der angrenzenden Grundstücke zu reinigen. In den Hauptstraßen werden die Rinnsteine durch beauftragte Unternehmen gereinigt. Auskünfte er- halten Sie in der Straßenreinigungssatzung sowie beim Bauamt.
Bauamt 5866-189/-211
HUNDEHALTUNG
Außerhalb des eigenen Grundstücks oder der Wohnung müssen Hunde ein Halsband tragen und beaufsichtigt werden, zusätzlich muss die Hunde- steuermarke angelegt sein. Bei Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen, in Gaststätten, Grünanlagen und öffentlichen Verkehrsmittel (u. a.) besteht Leinenzwang.
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind zudem dazu verpflichtet, den Kot ihres Hundes einzusam- meln und im Abfall zu entsorgen.
SCHIEDSAMT
Ehrenamtliche Schiedspersonen können nach dem Motto „Schlichten statt Richten“ Schlichtungsver- fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und be- stimmten Strafsachen durchführen.
In den meisten nachbar- und zivilrechtlichen Streitig- keiten ist eine vorgerichtliche Einigung möglich oder sogar vorgeschrieben.
Schiedsmann
Dr. Manfred Spyra 589857 (bis November 2022)
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