Page 11 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren
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 IHR BEZIRKSAMT
  nach dem Bedarf im Einzelfall und reicht über In- formation und Beratung bis hin zur Organisation und Begleitung längerfristiger Hilfeprozesse. Eine Besonderheit der Fachstelle ist die Verknüpfung der Beratung mit der Begutachtung von Anträgen zur Kostenübernahme durch verschiedene Hilfe- träger (z. B. Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum).
Sie erhalten Auskunft über:
 Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen in Hamburg
 Schwerbehindertenausweis
 Fragen zur pflegerischen Versorgung
 Organisation hauswirtschaftlicher Hilfen
 Mobilität von Rollstuhlfahrer:innen und
Gehbehinderten (Fahrdienste,
Beförderungspauschale, Rollstuhltraining)
 Versorgung mit Hilfsmitteln
 barrierefreien Wohnraum und
notwendige bauliche Veränderungen
 Eingliederungshilfen
 persönliches Budget
 Selbsthilfegruppen,
Organisationen der Behindertenhilfe
Nachname: A - J 42891-2157 Di. 9.00-10.30 Uhr und nach Vereinbarung
Nachname: K - Z 42891-2147 Mo. 9.00-10.30 Uhr und nach Vereinbarung
Soziales Dienstleistungszentrum Bergedorf
Weidenbaumsweg 21, (CCB) Eingang D, 2. OG. 21029 Hamburg sdz-bergedorf@bergedorf.hamburg.de Eingang D ist von der Straßenseite der B5
zu erreichen.
Hinweis:
Für ambulante Pflegedienste und Dienste der Behindertenhilfe ist die „Zentrale Prüfstelle ambulanter Dienste“ im Gesundheitsamt Altona zuständig. pflegedienste@altona.hamburg.de
Wohn-Pflege-Aufsicht
Die Wohn-Pflege-Aufsicht (ehemals Heimaufsicht) berät ältere, behinderte und auf Betreuung ange- wiesene Bewohner:innen sowie Angehörige. Eben- so gilt das Beratungsangebot für Betreiber:innen von Einrichtungen und Personen mit berechtigtem Interesse.
Das Hamburgische Wohn- und Betreuungsquali- tätsgesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Wohn-Pflege-Aufsicht.
Hierunter fallen:
 Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen)
 Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen und Eingliederungshilfe
 Wohneinrichtungen für Senior:innen (ehemals Heime)
 Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
 Tagespflegestätten und Hospize
Die Wohn-Pflege-Aufsicht führt Anlass- und Re-
gelprüfungen durch.
Das Ziel ist, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner:innen zu schützen und insbesondere die Selbstständigkeit bzw. Teilhabe sowie die Selbst- verantwortung zu wahren.
Neben den Aufgaben als Kontroll- und Beratungs- instanz ist die Wohn-Pflege-Aufsicht auch Be- schwerdestelle für die oben aufgeführten Zielgrup- pen.
STELLT SICH VOR
 Hayriye Alagöz-Ajvazi
Annemette Engel-Prasse
Christine Trute wohn-pflege-aufsicht@bergedorf.hamburg.de
Gesundheitsamt Bergedorf
Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1 21031 Hamburg Erreichbarkeit: 8.00-13.00 Uhr (keine festen Sprechzeiten)
42891-2215 42891-2257 42891-2287
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