Page 39 - Perspektiven Hannover
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                         Ein barrierefreier Städtetrip? Mit der Broschüre für Touristen mit Behinderung gar kein Problem. Hier finden sich viele nützli- che Tipps und Anregungen – nicht nur für Gäste.
Erhältlich über  www.hannover.de oder die
Hannover Tourist Information
Ernst-August-Platz 8
30159 Hannover
 051112345111,Fax051112345112  info@hannover-tourismus.de
 www.hannover.de/tourismus
                                                                                                SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
Den Schwerbehindertenausweis erhalten Men- schen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr. Der GdB wird mit weiteren gesund- heitlichen Merkmalen in Form von Merkzeichen auf der Rückseite eingetragen und kann nach einer erneuten Prüfung durch das Versorgungsamt ge- ändert werden.
Mit dem Ausweis kann die Inhaberin oder der In- haber bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche
© BMAS
in Anspruch nehmen. Dazu zählen ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub sowie Vergüns- tigungen bei der Besteuerung des Einkommens.
Weitere Infos und Zugang zum Schwerbehinder- ten-Onlineportal (LS-Online), auf dem alle Anträge als Online-Formular verfügbar sind, erhalten Sie über die Seiten des Niedersächsischen Landes- amtes für Soziales, Jugend und Familie Außenstelle Hannover
Schiffgraben 30-32, 30175 Hannover  0511 89701-0, Fax 0511 89701-166  www.soziales.niedersachsen.de
  Das Wichtigste in Kürze
• Geändertes Ausweisformat seit dem 1. Juli 2013: Plastikkarte im Format einer Bankkarte • Nutzerfreundlich: Nachweis der Schwerbe- hinderung erstmals auch in englischer Sprache, für Blinde ist die Buchstabenfolge
„sch-b-a“ in Brailleschrift aufgedruckt. • Bedeutung der Merkzeichen:
G: Erheblich Gehbehindert
aG: Außergewöhnlich Gehbehindert H: Hilflos
Bl: Blind
Gl: Gehörlos
TBl: Taubblind
B: Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich
RF: Gebührenermäßigung bei Rundfunk und/ oder Telefonanschluss
1. Kl.: Erlaubnis zur Nutzung der 1. Klasse in Zügen der Deutschen Bahn mit einem Fahr- schein der 2. Klasse (nur für Schwerkriegsbe- schädigte und Verfolgte im Sinne des Bun- desentschädigungsgesetzes)
 








































































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