Page 69 - Stadt Fürth
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 INFORMATIONEN ZUR LETZTEN LEBENSPHASE
 Bestattungsvorsorge
Nach einem plötzlichen Todesfall müssen Angehörige wichtige Entscheidungen treffen. Das fällt in der Situation der Trauer und emotionalen Belastung oft nicht leicht. Gut, wenn manche Dinge schon im Voraus geregelt wurden.
BESTATTUNGSVERFÜGUNG
Eine Bestattungsverfügung bietet die Möglich- keit, alle Wünsche für eine Bestattung im Voraus festzulegen. Sie kann auch eine Bankvollmacht für den Bestattungspflichtigen enthalten.
BESTATTUNGSVERTRAG
Auch ein Vorsorgevertrag mit einem Beerdi- gungsinstitut legt Ihre individuellen Wünsche für die Bestattung im Voraus fest. Sie können darin auch die Finanzierung regeln. Wer seine Angehörigen nicht mit den Kosten für die Be- stattung belasten möchte, kann ein Treuhand- konto oder Tagesgeldkonto anlegen. In eine Sterbegeldversicherung wird oft mehr Geld einbezahlt, als die Hinterbliebenen am Ende herausbekommen. Informationen und Bera- tung erhalten Sie bei Notaren, Rechtsanwälten und Bestattern Ihres Vertrauens.
WAS TUN IM TRAUERFALL?
Der Gesetzgeber verpflichtet die Hinterbliebe- nen zu verschiedenen Meldegängen. Bestat- tungsunternehmen können in dieser Hinsicht äußerst hilfreich sein, denn zu ihren Dienstleis- tungen gehören in den meisten Fällen auch Behördenangelegenheiten.
Behördengänge und Formalitäten
 Totenschein ausstellen lassen
 Sterbeurkunde beantragen
 Todesfall melden bei Arbeitgeber, Renten-
versicherung und Krankenkasse
 Benachrichtigung von Verwandten oder
Freunden
 Bestattungsunternehmen beauftragen
 Familienbuch und Personalausweis beim
Standesamt vorlegen
Weitere Schritte
 wenn vorhanden, Testament dem Nachlass- gericht zukommen lassen
 Lebens- oder Unfallversicherung über Todes- fall informieren
 ggf. Wohnung des Verstorbenen kündigen, ebenso laufende Zahlungen wie Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, TV, Versiche- rungen, Vereinsbeiträge, Zeitungsabonne- ments etc.
 Auto oder Motorrad abmelden, auch beim Finanzamt
 Haustiere versorgen, anderweitig unterbringen
 ggf. Pfarrer benachrichtigen und Gottes-
  Rechtsanwälte
Dr. Foerster und Partner
Annette Liebing
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin
Susanne Döhring
Fachanwältin für Arbeitsrecht
© inixmedia Zivilrecht
Versicherungsrecht
Dr. Thomas Foerster
Würzburger Straße 3 · 90762 Fürth
Telefon 0911/731087 · Telefax 0911/757605 info@ra-foerster.de · www.ra-foerster.de
  dienst absprechen
Vorwahl 0911 ...
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