Page 44 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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  Demenz – Wenn das Gedächtnis nachlässt
 Was ist Demenz?
Demenz ist ein Überbegriff für eine Vielzahl von Erkrankungen, die zu einem Verlust geistiger Fähigkeiten führen. Dadurch kommt es zu einer Verschlechterung des Gedächtnisses, des Denk- vermögens und des praktischen Geschicks. Demenz ist damit keine normale Erscheinung des Älterwerdens, sondern eine Erkrankung, die allerdings typischerweise im Alter auftritt.
Hilfe für Angehörige
Für Angehörige von demenziell Erkrankten ist es hilfreich, sich früh über den Verlauf der Krankheit zu informieren. Meist verändert sich das gesamte Erleben und Verhalten der Be- troffenen, sodass der vertraute Mensch sich zunehmend entfremdet. Pflegende Angehö- rige, die einen demenziell Erkrankten zu Hau- se pflegen, haben einen sehr anstrengenden Pflegealltag zu bewältigen. Dafür sollte man Hilfe in Anspruch nehmen.
Hilfe erhalten pflegende Angehörige durch Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen, ehrenamtliche Helfer und spezielle Schulung. Kontaktdaten finden Sie auf Seite 43.
9 Warnsignale
Bei folgenden Symptomen sollte der Betroffene genauer untersucht werden:
• Vergessen kurz zurückliegender Ereignisse
• Schwierigkeiten, gewohnte Tätigkeiten auszuführen
• Sprachstörungen
• Nachlassendes Interesse an Arbeit, Hobby und Kontakten
• Schwierigkeiten,sichineinerfremdenUmgebung
zurechtzufinden
• Fehlender Überblick über finanzielle Angelegenheiten
• Fehleinschätzung von Gefahren
• Ungekannte Stimmungsschwankungen,
andauernde Ängstlichkeit, Reizbarkeit und Misstrauen
• Hartnäckiges Abstreiten von Fehlern, Irrtümern oder
Verwechslungen
Quelle: Ratgeber Demenz. Informationen für die häusliche Pflege von Men- schen mit Demenz. Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit, Dezember 2016
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsge- sicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbst- bestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Er dient der Erstat- tung von Aufwendungen, die den Versicher- ten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von:
1. Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, 2. Leistungen der Kurzzeitpflege,
3. Leistungen der ambulanten Pflegedienste
im Sinne des § 36, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen
im Bereich der Selbstversorgung,
4. Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a
Pflege
Demenz-Patienten fühlen sich meist in ihrer vertrauten Umgebung am sichersten. Früher oder später aber wird die Unterbringung in ei- ner Pflegeeinrichtung unumgänglich sein. Ein solcher Umzug muss gut vorbereitet sein, damit er keine zusätzliche Verwirrung verursacht. In vielen Pflegeeinrichtungen gibt es speziell ein- gerichtete Wohnbereiche und eine intensive Pflege für psychisch veränderte ältere Men- schen, die sogenannte Beschützende Pflege.
Viele Pflege- und Seniorenheime sowie die ambulanten Dienste haben ein brei- tes Angebot für Menschen, die an De- menz erkrankt sind. Fragen Sie nach! Unterstützung für an demenzerkrankte Menschen und deren Angehörige erhal- ten Sie auch bei der Senioren-Assistenz (siehe S. 51).
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