Page 26 - Wegweiser für Seniorinnen und Senioren und für Menschen mit Behinderung
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  Zu Hause wohnen
 Menüservice – Essen auf Rädern
Für ältere Menschen oder Hilfsbedürftige, die ihre Mahlzeiten nicht mehr eigenständig zu- bereiten können oder möchten, bieten sozia- le Dienste und Hilfsorganisationen mobilen Menüservice an. Täglich wird eine fertig zube- reitete Mahlzeit zu Ihnen nach Hause geliefert oder ein wöchentliches Tiefkühl-Sortiment, das nur noch erwärmt werden muss. Auch Diät- oder Schonkost können dabei meist be- rücksichtigt werden (siehe S. 33).
Offener Mittagstisch
Wer seine Mahlzeiten lieber in Gesellschaft einnimmt, für den ist ein offener Mittagstisch das richtige Angebot. Die Quartiersmanage- ments (siehe S. 10) sowie einige Senioren- einrichtungen und Kirchengemeinden bieten für Seniorinnen und Senioren preiswerte, frisch zubereitete Mahlzeiten an. Bitte beach- ten Sie, dass meist eine Voranmeldung erfor- derlich ist. Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde oder den Seniorenbeauftragten nach, ob in Gaststätten etc. ein preiswertes Mittagessen angeboten wird.
Pflegehilfsmittel
Pflegebetten, Gehhilfen, Rollstühle und ande- re Hilfsmittel erleichtern die Pflege und dienen der Sicherheit. Sie können bei den Kranken- kassen beantragt werden.
Beratung
Alle Einrichtungen bieten ebenso Beratung oder Vermittlung von Beratung für pflegende Angehörige an. Hausbesuche wer- den unter Umständen auch angeboten. Fragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse nach. Hier sind in der Regel die Pflegekassen angesiedelt, die unterschiedlichste Aufgaben in der sozialen Pflegeversicherung wahrnehmen.
Fahrdienste
Für alte Menschen oder Menschen mit einer Behinderung ist es oft schwer oder unmöglich, Bus und Bahn zu benutzen. Der Fahrdienst bringt Bedürftige zum Arzt, zu Terminen bei Ämtern oder ins Theater. Behindertenfahr- dienst, Rollstuhl-, Kranken- und Dialysefahr- ten, Einstiegshilfen, Krankenfahrten etc.
Begleitdienste
Wer mehr als einen Fahrdienst benötigt, weil er sich unsicher fühlt oder Hilfe in verschiede- nen Situationen braucht, kann einen Begleit- dienst in Anspruch nehmen. Dieser bringt Sie nicht nur zum gewünschten Ziel, sondern hilft Ihnen auch z. B. beim Kofferpacken, Tragen der Einkäufe oder unterstützt Sie beim Arzt- besuch. Für demenzerkrankte Menschen sind Begleitdienste ebenfalls ein wertvolles Ange- bot.
Nachbarschaftshilfe
Nehmen Sie die Angebote in Ihrer direkten Umgebung wahr, auch das erleichtert den täglichen Ablauf. Nachbarschaftshilfen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten 7 und 9.
Verhinderungspflege
Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhal- ten Verhinderungspflege, wenn eine Vertre- tung notwendig ist, z. B. bei Urlaub oder Krankheit der privaten Pflegeperson. Das kön- nen stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehö- rige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde oder auch ein ambulanter Pflegedienst sein. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebe- dürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürf- tigen vor der erstmaligen Verhinderung min- destens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und der Pflegebe- dürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
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