Page 73 - Landkreis Erlangen-Höchstadt
P. 73

Weitere Leistungen
Wohnraumförderung
Der Freistaat Bayern und die Bayern-Labo unterstüt- zen vor allem Familien mit geringem bis durchschnitt- lichem Einkommen beim Hausbau bzw. Kauf einer Wohnung oder eines Hauses. Über Art und Voraus- setzungen der Förderung informiert die örtlich zu- ständige Bewilligungsstelle.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Telefon 09131 803-2108/-2107
www.erlangen-hoechstadt.de
BürgerserviceA bis Z  Wohnraumförderung
Baukindergeld
Mit dem Baukindergeld werden Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohnei- gentum gezielt unterstützt. Das Baukindergeld umfasst staatliche Zuschüsse, den Sie nicht zurückzahlen müs- sen. Es senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien erst den Schritt in das Wohneigentum. Antragstellung und weitere In- formationen zu den Bedingungen finden Sie unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/ Bestandsimmobilie/Zuschussportal/ Online-Antrag-Baukindergeld
Baukindergeld Plus
Mit dem Baukindergeld Plus stockt der Freistaat Bay- ern das Baukindergeld des Bundes pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von 10 Jahren nochmal auf. Informationen hierzu direkt bei der:
BayernLabo
Brienner Straße 22, 80333 München
www.bayernlabo.de
Persönliche Beratung bei Fragen zum Arbeits- losengeld erhalten Sie auch bei den Beratungs- stellen der Wohlfahrtsverbände (siehe S. 45) oder auch bei der Kontakt-Stelle für Arbeits- lose (siehe S. 43).
Wohngeld
Wohngeld wird gewährt als Mietzuschuss für Mietende einer Wohnung und als Lastenzuschuss für Personen mit Eigentum eines Eigenheims oder einer Eigentums- wohnung. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, der Höhe des anrechenbaren Gesamteinkommens aller Mitglie- der und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Be- lastung. Nicht wohngeldberechtigt sind Personen, die bereits andere Leistungen erhalten, wie beispielsweise ALG II. Wohngeld wird nur bis zu einer bestimmten Miet- oder – im Falle von Eigenheimen und Eigentumswoh- nungen – Belastungshöhe zuschussfähig. Die zuschuss- fähigen Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau bzw. einer festgelegten Mietenstufe.
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet Soziales
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen 09193 20-1819/-1820 www.erlangen-hoechstadt.de
BürgerserviceA bis ZWohngeld
Übernahme von Verhütungskosten
Der Landkreis Erlangen-Höchstadt zahlt als freiwillige Leistung für Empfängerinnen von Sozialleistungen Verhütungsmittel. Einen Antrag auf diese Leistung aus dem Verhütungsmittelfonds des Landkreises ERH, können Frauen stellen, die sich in einer finanziellen und sozialen Notlage befinden und mindestens 20 Jahre alt sind. Weitere Voraussetzungen:
• Wohnsitz im Landkreis Erlangen-Höchstadt
• Leistungen nach SGB II (ALG II bzw. Hartz IV)
• Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) • Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
(BKGG – Kinderzuschlag)
• Leistungen nach SGB XII
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsge-
setz (AsylbLG) • Bafög oder BAB
Staatliches Gesundheitsamt
Sozialer Beratungsdienst
Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen
Vermittlung Landratsamt sozialer.beratungsdienst@erlangen-hoechstadt.de
         09131 803-2200 09131 803-1000
  71
ÜStbicehrwscohrtifvtrzeichnis





























































   71   72   73   74   75